Hubig offen für Aufhebung der Rechtswidrigkeit von Abtreibungen

Schwangerschaftsabbrüche in den ersten drei Monaten sind
rechtswidrig, aber straffrei. Gibt es hier eine Änderung?

Berlin (dpa) - Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat Sympathien
für eine Aufhebung der Rechtswidrigkeit von Abtreibungen in den
ersten drei Monaten. In der «Süddeutschen Zeitung» verwies die
SPD-Politikerin darauf, dass Abtreibungen in den ersten drei Monaten
nach heutiger Regelung rechtswidrig, aber straffrei seien.
Repräsentative Umfragen zeigten aber, dass sich eine breite Mehrheit
gegen die Rechtswidrigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in den
ersten drei Monaten ausspreche - unabhängig von Parteien und
Religionen. «Ich persönlich kann dem viel abgewinnen», sagte die
Justizministerin. 

«Eine vorausgehende Beratung sollte aber weiterhin verpflichtend
sein», ergänzte Hubig. Denn dahinter stecke «eine schwierige
Entscheidung, mit Auswirkungen auf das Leben der Frau, genauso wie
auf das ungeborene Kind». 

Hubig äußerte sich auch zur Debatte um die Auslegung des
Koalitionsvertrags. In dem Vertrag heißt es zu Abtreibungen: «Wir
erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche
Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.» Die
Ministerin geht davon aus, dass dafür keine Änderung des Paragrafen
218 im Strafgesetzbuch nötig wäre. Auf eine entsprechende Frage sagte
Hubig: «Ich glaube, dass sich da Mittel und Wege finden werden. Auch
im Gesundheitsministerium sitzen kluge Juristinnen und Juristen.» Das
Gesundheitsressort wird von der CDU-Politikerin Nina Warken geführt.

Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK

Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.

Jetzt der TK beitreten





Zur Startseite