Arzthelferinnen schreiben Anklagen: Staatsanwalt verurteilt

Nur Staats- und Amtsanwälte dürfen Anklagen verfassen, doch ein
Vertreter einer Frankfurter Anklagebehörde handhabt dies anders. Das
kommt den Staat teuer zu stehen.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Ein Frankfurter Staatsanwalt, der Teile
von Anklagen von Arzthelferinnen schreiben ließ, ist wegen Untreue zu
einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt worden. Die Summe ergibt
sich aus 300 Tagessätzen à 100 Euro. Erst spät habe sich der Mann
geständig gezeigt, sagte die Vorsitzende Richterin der Großen
Wirtschaftsstrafkammer im Frankfurter Landgericht. Er habe als
Staatsanwalt gegen seine Vermögensbetreuungspflicht verstoßen. 

Der heute 38-Jährige hatte siebenmal Teile von Anklagen in Verfahren
wegen ärztlichen Abrechnungsbetrugs von sogenannten Gutachterinnen
schreiben lassen, die bei Firmen beschäftigt waren. Dabei handelte es
sich überwiegend um Arzthelferinnen ohne juristische Kenntnisse. Die
Staatskasse bezahlte Rechnungen über insgesamt rund 90.000 Euro an
die Firmen. 

Nicht rechtskräftig

Wegen der langen Verfahrensdauer von vier Jahren wurden dem Mann 30
Tagessätze erlassen, sodass er 27.000 Euro zahlen muss - sofern das
Urteil rechtskräftig wird. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch
sein Rechtsanwalt hatten auf eine Verurteilung zu einer Geldstrafe
wegen Beihilfe zur Untreue plädiert. 

Der längst vom Dienst suspendierte Jurist war ausgerechnet bei der
Ermittlungsstelle gegen Korruption bei der Frankfurter
Generalstaatsanwaltschaft tätig gewesen. Diese wurde von einem
mittlerweile wegen Bestechlichkeit und Untreue rechtskräftig zu einer
Haftstrafe von sechs Jahren verurteilten Ex-Oberstaatsanwalt
geleitet. Er war heimlich finanziell an Firmen beteiligt, an die er
über Jahre Gutachtenaufträge vergab.

Hoher Arbeitsdruck

2017 hatte der jetzt verurteilte Staatsanwalt seine Tätigkeit bei der
Ermittlungsstelle begonnen. Die Arbeitsbelastung war laut Richterin
sehr hoch, der Chef präsentierte sich als «starke Persönlichkeit» u
nd
der junge Staatsanwalt hatte seine Karriere fest im Blick: Nach
Überzeugung des Gerichts wollte er dem Oberstaatsanwalt seine
Belastbarkeit beweisen, stand dabei jedoch auch deshalb unter hohem
Druck, weil in mehreren Ermittlungsverfahren die Verjährung drohte.
Daher habe er das vom Chef eingerichtete System genutzt und ebenfalls
entsprechende Aufträge an die Firmen vergeben.

Er hätte die Möglichkeit gehabt, anders zu verfahren, so die
Richterin zum Abschluss des über zwei Monate dauernden Prozesses.
Denn sein Chef habe ihm keine Vorgaben gemacht, wie er die Verfahren
zu führen habe.

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