Chefarzt gegen Kirche - Streit um Schwangerschaftsabbrüche Von Yuriko Wahl-Immel, dpa

Ein Gynäkologe darf keine Schwangerschaftsabbrüche mehr vornehmen -
auch nicht bei schweren Fehlbildungen des Fötus. Der katholische
Klinikträger untersagt das. Der Arzt klagt gegen den Arbeitgeber.

Lippstadt (dpa) - Es ist ein aufsehenerregender Fall: Ein Gynäkologe
und langjähriger Chefarzt klagt gegen ein Verbot von
Schwangerschaftsabbrüchen, das ihm nach einer Klinikfusion der
katholische Träger neu auferlegt hat. Am Evangelischen Krankenhaus
Lippstadt (EVK) hatte Joachim Volz in den 13 Jahren seiner dortigen
Tätigkeit in Einzelfällen mit seinem Team medizinisch indizierte
Abbrüche vorgenommen. Seit der Fusion mit einem katholischen
Krankenhaus zum «Klinikum Lippstadt - Christliches Krankenhaus» ist
ihm das nun per Dienstanweisung untersagt. 

Am 8. August wird eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamm in dem
Streitfall erwartet. Aber schon seit Wochen erregt die Causa
«Chefarzt gegen Kirche» die Gemüter und sorgt für viel öffentlich
e
Aufmerksamkeit. Am Tag der Verhandlung ist eine Demo im
südwestfälischen Lippstadt mit einem Marsch von der Klinik zum
Gericht geplant, auch mit politischen Vertreterinnen aus Land und
Bund. Mehr als 150.000 Menschen haben inzwischen eine Online-Petition
des Mediziners unterzeichnet. 

Warum klagt der Chefarzt gegen seinen Arbeitgeber?

Nach der Fusion darf der Leiter der dortigen Frauenklinik seit
Februar keinen Abbruch mehr durchführen, auch nicht etwa bei schweren
Fehlbildungen des Fötus. Das gilt ebenso für seine Privatpraxis im 50
Kilometer entfernten Bielefeld mit einem angeschlossenen
Kinderwunschzentrum. Abbrüche sind nur noch ausnahmsweise erlaubt,
wenn Lebensgefahr für die Frau besteht. 

Paragraf 218 im Strafgesetzbuch 

Ein Schwangerschaftsabbruch ist laut Gesetz grundsätzlich
rechtswidrig, aber innerhalb der ersten zwölf Wochen und nach
Beratung nicht strafbar. Legal ist ein Abbruch, wenn er medizinisch
indiziert ist - also etwa bei gravierenden Fehlbildungen des Fötus -
sowie nach einer Vergewaltigung und bei Gefahren für Leben,
körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren. 

«Meine Hilfe ist keine Sünde»

Der Chefarzt argumentiert, das Verbot des katholischen Trägers
ignoriere das ärztliche Urteil, den Willen der Patientin und das
Gesetz, das einen solchen Eingriff in bestimmten Fällen erlaube. Eine
Kündigung sei für ihn keine Option, sie würde auch das Kernproblem
nicht lösen, der Sache nicht dienen, sagt Volz der Deutschen
Presse-Agentur. Seine Hilfe als Arzt sei «ein Gebot der
Menschlichkeit». 

Am 1. Juli startete der Gynäkologe seine Online-Petition «gegen das
katholische Abtreibungsverbot» unter dem Titel «Ich bin Arzt und
meine Hilfe ist keine Sünde», die er als «Weckruf an die Politik und

die Gesellschaft» versteht. Formal adressiert ist sie an Kanzler
Friedrich Merz (CDU) und die drei Ministerinnen für Gesundheit,
Familie und Justiz. In der Petition schreibt Volz: «Kirche und
Medizin vertragen sich nicht.» Er beklagt «Aus Sicht des katholischen
Trägers ist jede Beendigung einer Schwangerschaft Mord, somit wären
mein Team und ich «Mörder».» 

Gynäkologe: Kirche sollte nicht das letzte Wort haben

Der 67 Jahre alte Mediziner sieht Lippstadt nicht als Einzelfall. Es
gebe bereits mehrere Fusionen in der deutschen Kliniklandschaft mit
ähnlichen Folgen für die Gynäkologen. «In der Medizin sollte die
Patientin - im Austausch mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt - das
letzte Wort haben. Nicht ein katholischer Moralapparat, nicht eine
Kirche, die sich über die Betroffenen hinwegsetzt.» 

Um Menschen in verletzlichsten Momenten zu begleiten, brauche es
medizinische Kompetenz, Feingefühl und großes Vertrauen, das zerstört

werde, wenn eine übergeordnete Institution eingreife.

In auswegloser Lage einem Eltern-Wunsch nach einem Abbruch nicht
nachzukommen, sei «unterlassene Hilfeleistung», hatte Volz kürzlich
zudem in einer Mitteilung betont.

Die Position des Klinikums Lippstadt - Christliches Krankenhaus

Mit der Fusion hat das EKH den Betrieb auf die katholische
Dreifaltigkeits-Hospital GmbH übertragen. Das Klinikum sei
verpflichtet, «die katholischen Belange hinsichtlich der Durchführung
von Schwangerschaftsabbrüchen zu beachten», heißt es in der
Dienstanweisung an Volz. «Demgemäß ist es nicht gestattet,
Schwangerschaftsabbrüche in dieser Einrichtung durchzuführen.» Das
Verbot gelte im stationären und ambulanten Bereich.

Volz muss laut Arbeitgeber auch sicherstellen, dass die Anweisung
allen Mitarbeitenden bekannt ist und umgesetzt wird. «Verstöße gegen

diese Dienstanweisung können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich
ziehen, bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.» 

Abbrüche dürften noch vorgenommen werden, wenn «Leib und Leben der
Schwangeren in Gefahr sind», erläutert eine Klinik-Sprecherin auf
dpa-Anfrage. Pro Jahr sei es lediglich zu rund 15 Abbrüchen aus
medizinischen Gründen gekommen. Das Klinikum will das «erfolgreiche
Arbeitsverhältnis» mit Volz «auf Grundlage der im
Gesellschaftsvertrag gemeinsam vereinbarten ethischen Kriterien
vertrauensvoll» fortsetzen. Sein Einsatz verdiene «höchste
Anerkennung». Unter der Leitung von Volz stieg die Zahl der Geburten
erheblich. 

Ärztekammer hält Anweisung für unethisch 

Die regionale Ärztekammer Westfalen-Lippe zeigt sich solidarisch mit
Volz und seinem Vorgehen gegen das Verbot. «Es ist unethisch und
nicht akzeptabel, erst dann zu handeln, wenn das Leben der Mutter
akut gefährdet ist», meint Verbandspräsident Hans-Albert Gehle.
Ärztinnen und Ärzte dürften «nicht gezwungen werden, einen
Schwangerschaftsabbruch zu unterlassen, wenn sie Schwangeren in einer
Notlage helfen wollen.» 

Das Erzbistum Paderborn kritisiert dagegen, Volz stelle die ethische
Ausrichtung des Klinikums öffentlich infrage. Der neue
Gesellschaftervertrag «verankert den umfassenden Schutz des Lebens
ausdrücklich sowohl am Beginn als auch am Ende», heißt es laut
Mitteilung. Und: Kirchlich getragene Einrichtungen «tragen zur
ethischen Werte-Vielfalt des Gesundheitswesens in einer pluralen
Gesellschaft bei.»

Wie geht es weiter? 

Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Hamm war gescheitert, daher nun
der Termin am 8. August. Kläger Volz sagt: «Ich habe unendlich viele
Zuschriften bekommen, dass ich kämpfen soll». Er sei bereit, notfalls
den Weg durch weitere gerichtliche Instanzen zu gehen.
Arbeitsrechtler Till Müller-Heidelberg, der ihn vertritt, meint: «Die
Forderung, katholische Moral- und Ethikvorstellungen arbeitsrechtlich
durchzusetzen, widerspricht - bis auf wenige Ausnahmen - nicht nur
der europäischen Rechtsprechung, sondern auch der deutschen.»

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