Rechtswidrig? Debatte um Abschiebung von psychisch Kranken
Vor zwei Wochen startete ein Abschiebeflieger nach Afghanistan. Unter
den Abgeschobenen waren auch drei Männer, die zuvor in einer
forensischen Klinik in Bayern waren. Das sorgt für Kritik.
München (dpa) - Aus Bayern sind drei zuvor in einer forensischen
Klinik für psychisch kranke Straftäter untergebrachte Männer nach
Afghanistan abgeschoben worden - um die Abschiebepraxis ist nun eine
Debatte entbrannt. Die bayerische Staatsregierung verteidigte das
Vorgehen. «Die bayerischen Ausländerbehörden halten sich beim Vollzug
von Rückführungen stets an Recht und Gesetz, so auch bei der
vorliegenden Sammelchartermaßnahme nach Afghanistan. Mit dem Flug
wurden ausreisepflichtige schwere Straftäter rückgeführt», sagte
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in München.
Die Kritik bezieht sich auf drei Männer, die «aus einer forensischen
Psychiatrie in Unterfranken rückgeführt wurden», wie Herrmann auf
Nachfrage erklärte. «Mithin handelte es sich um Personen, die eine
erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit und die bayerische
Bevölkerung darstellten. Der Rechtsstaat gebietet es, solche
Straftäter - unter Einhaltung aller Standards des deutschen und
europäischen Rechts - außer Landes zu bringen.»
Betreuer: Abschiebung war «rechtswidrig»
Die drei Afghanen waren vor zwei Wochen mit 78 weiteren Personen mit
einem Abschiebeflieger von Leipzig nach Kabul geflogen worden.
Zunächst hatte der Bayerische Rundfunk über den Fall berichtet. Ein
Betreuer von einem der Männer hatte darin schwere Vorwürfe gegen die
Abschiebung erhoben. Zwar sei der Mann «vollziehbar
ausreisepflichtig» gewesen, gleichwohl sei die Abschiebung aus seiner
Sicht aber «rechtswidrig» gewesen.
Er beruft er sich auf Paragraf 60 des Aufenthaltsgesetzes. Demnach
darf nicht abgeschoben werden, wenn ein Ausreisepflichtiger krank ist
und in seinem Heimatland nicht ausreichend medizinisch versorgt
würde.
Herrmann und das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen
(LfAR) weisen diesen Vorwurf aber vehement zurück. Das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge habe alle drei Einzelfälle als allein
zuständige Bundesbehörde geprüft und «in den konkreten Fällen kei
ne
Abschiebungsverbote, etwa wegen einer angeblich unzureichenden
medizinischen Versorgung im Herkunftsland, festgestellt», sagte
Herrmann. Zudem seien die Männer am Flughafen nochmals von Ärzten
überprüft und für flugfähig erklärt worden.
Der Präsident des LfAR, Axel Ströhlein, verwies zudem darauf, dass
die Betroffenen beziehungsweise ihre Betreuer keinen Eilantrag auf
einen einstweiligen Rechtsschutz gestellt hätten, der die Abschiebung
hätte verhindern können.
Söder: Straftäter haben ihr Gastrecht missbraucht
«Es handelt sich um schwere Straftäter, schwere Straftäter, die ein
Gastrecht hatten und dieses Gastrecht schwerst aufs Schwerste
missbraucht haben», betonte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder
(CSU). Es sei völlig unverständlich, warum immer wieder versucht
werde, genau bei dieser Zielgruppe in irgendeiner Form einen
Aufenthalt zu verlängern. «Es ist an der Zeit, Konsequenz zu zeigen
und nicht wieder alles zu verschleppen, zu verzögern und und
irgendwie aufzuweichen.»
Auch vom bayerischen Flüchtlingsrat und von Pro Asyl kommt klare
Kritik an der bayerischen Praxis: Abschiebungen aus Psychiatrien
seien unverantwortlich und ein Skandal, zitiert der Bayerische
Rundfunk Wiebke Judith von Pro Asyl. Es gehe um Menschen in einem
psychischen Ausnahmezustand, die dringend ärztliche Hilfe bräuchten.
In Afghanistan gebe es eine solche Hilfe nicht.
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