Haftstrafen für systematischen Betrug in der Pflege

Sie rechneten bei den Kranken- und Pflegekassen rund 446.000 Euro ab,
ohne die Leistung zu erbringen. Für diesen Betrug wurden der Inhaber
eines Pflegedienstes und eine Mitarbeiterin nun verurteilt.

Nürnberg (dpa/lby) - Der Inhaber eines Nürnberger Pflegedienstes ist
wegen Abrechnungsbetrugs zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Eine
Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth entschied, dass der
64-Jährige wegen Betrugs in 69 Fällen für drei Jahre und drei Monate

ins Gefängnis muss. Dies teilte eine Gerichtssprecherin mit.

Zudem ordnete die Kammer die Einziehung von Wertersatz in Höhe von
rund 446.000 Euro gegen den Mann an. Eine ebenfalls angeklagte 54
Jahre alte Pflegedienstleiterin wurde wegen Beihilfe zum Betrug in 35
Fällen zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Anklage spricht von «System der betrügerischen Abrechnung»

Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden ein «System der
betrügerischen Abrechnung» vorgeworfen. Zwischen August 2019 und Juli
2024 sollen sie für zehn Patienten Leistungen wie Medikamente geben
oder Kompressionsstrümpfe anziehen abgerechnet haben, ohne dass sie
diese Leistungen auch wirklich erbracht haben.

Laut den Ermittlungen der Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und
Korruption im Gesundheitswesen (ZKG), war die Dokumentation der
Leistungen dennoch lückenlos. Auf Anweisung des 64 Jahre alten
Inhabers sollen die Leistungsnachweise stets in den Räumen des
Pflegedienstes verblieben sein. Die Patienten sollen als Ausgleich
für ihre Unterschrift zu nicht erbrachten Leistungen etwa Hilfe im
Haushalt, Fußpflege oder Fahrdienste erhalten haben.

Die Ermittlungen waren nach einer Anzeige einer Mitarbeiterin des
Pflegedienstes in Gang gekommen. Die Urteile sind nicht
rechtskräftig.

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