BGH: Keine Vorher-Nachher-Werbung für Hyaluron-Spritzung
Mit Hyaluron oder Botox lässt sich im Gesicht optisch viel verändern.
Der Werbung für solche minimalinvasiven Schönheitsbehandlungen setzt
der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun Schranken.
Karlsruhe (dpa) - Für minimalinvasive Schönheitseingriffe wie
Hyaluron-Unterspritzungen dürfen Unternehmen nicht mit
Vorher-Nachher-Bildern werben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in
einem Verfahren gegen das Unternehmen Aesthetify von den zwei
bekannten Ärzten und Influencern «Dr. Rick und Dr. Nick» entschieden.
Diese Art der Schönheitsbehandlung, bei der Hyaluron etwa in Nase
oder Kinn gespritzt werden, sei als operativer
plastisch-chirurgischer Eingriff zu bewerten, urteilte der Senat.
Das beklagte Unternehmen mit Sitz in Recklinghausen bietet an
insgesamt sechs Standorten in Deutschland ästhetische Behandlungen
wie Nasenkorrekturen oder Lippenformungen mit Hyaluron oder Botox an.
Auf Instagram und der eigenen Internetseite veröffentlichte
Aesthetify Bilder, die Patienten jeweils vor und nach der Behandlung
zeigen sollten.
BGH bejaht operativ, plastisch-chirurgischen Eingriff
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sah darin einen Verstoß
gegen das Heilmittelwerbegesetz. Das verbietet vergleichende
Darstellungen vor und nach dem Eingriff für «operative,
plastisch-chirurgische Eingriffe», die medizinisch nicht notwendig
sind. Im Zentrum des Gerichtsverfahrens stand die Frage, ob auch
minimalinvasive Eingriffe mit Kanüle statt Skalpell unter diese
Beschreibung und damit unter das Verbot fallen.
Der BGH bejahte das nun. Behandlungen, bei denen mit einem Instrument
in den Körper eines Menschen eingegriffen und seine Form oder Gestalt
verändert werden, seien operative plastisch-chirurgische Eingriffe im
Sinne des Heilmittelwerbegesetzes, erklärten die Karlsruher Richter.
Für dessen Wirkung dürfe daher nicht mit Vorher-Nachher-Bildern
geworben werden. Der BGH bestätigte damit ein Urteil des
Oberlandesgerichts Hamm. (Az. I ZR 170/24)
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