Union uneins bei Kostenübernahme für Abtreibungen
Sollen mehr Frauen von einer Kostenübernahme bei
Schwangerschaftsabbrüchen profitieren können? Aus der Union kommen
unterschiedliche Signale.
Berlin (dpa) - In der Union gibt es Unstimmigkeiten über eine
mögliche Ausweitung der Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbrüchen
durch die gesetzlichen Krankenkassen. Der CSU-Bundestagsabgeordnete
Stephan Pilsinger wandte sich gegen eine Ausweitung, die zuvor
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) als denkbar bezeichnet
hatte.
«Eine über die heutigen Regelungen hinausgehende Kostenübernahme
durch die Krankenkassen halte ich persönlich für verfassungsrechtlich
fragwürdig und würde die Norm des Paragraf 218 meiner Meinung nach
unterhöhlen», sagte Pilsinger der «Süddeutschen Zeitung». «Eine
Abschaffung oder Aufweichung des Paragraf 218 wird es mit der Union
nicht geben», betonte Pilsinger, der auch stellvertretender
Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Bundestag ist.
Erweiterung der Kostenübernahme im Koalitionsvertrag vereinbart
Warken hatte den Zeitungen der Funke Mediengruppe gesagt, bereits
jetzt bestehe die Möglichkeit einer Kostenübernahme, wenn die
Indikation dafür gegeben sei oder die Kosten eines Abbruchs die
Schwangere überforderten. Die CDU-Politikerin fügte hinzu: «Denkbar
ist, dafür die derzeit geltende Einkommensgrenze anzuheben. Dafür
muss der Abtreibungsparagraf 218 nicht geändert werden.»
Das entspricht dem Koalitionsvertrag. Dort heißt es: «Für Frauen in
Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und
wohnortnaher Versorgung ermöglichen. Wir erweitern dabei die
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die
heutigen Regelungen hinaus.»
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