14-Jährige vergewaltigt - mehr als vier Jahre Haft für Arzt

Ein Arzt schleust heimlich eine 14 Jahre alte Chatbekanntschaft
während der Arbeitszeit in sein Dienstzimmer. Die Richter haben
keinen Zweifel, dass er das Mädchen vergewaltigt hat.

Osnabrück (dpa) - Wegen der Vergewaltigung einer 14-Jährigen hat das
Landgericht Osnabrück einen Arzt zu einer Freiheitsstrafe von vier
Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen
an, dass der heute 56 Jahre alte Mediziner in dem Arztzimmer eines
Krankenhauses das Mädchen mehrfach vergewaltigt und verletzt hat. Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: 3 KLs 13/24)

Die 14-Jährige war keine Patientin des Arztes. Beide lernten sich
über einen Chat kennen. Der Mediziner habe zwar nie einen Zweifel
daran gelassen, dass er Sex haben wolle, und auch das Mädchen sei
anfangs auf ein sexuelles Abenteuer neugierig gewesen, führt der
Vorsitzende Richter aus.

Am Bahnhof Fast Food gekauft

Das Gericht habe aber keinen Zweifel an der Aussage des Opfers
gehabt, dass sie mehrfach Nein gesagt habe, als der Angeklagte
sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen hatte. Er habe auch gewusst,
dass das Mädchen Schmerzen hatte, aber dennoch weitergemacht.

Die Taten beging der Angeklagte laut der Schilderung des Richters
Anfang Dezember 2023. Er habe der 14-Jährigen, die aus einer anderen
niedersächsischen Stadt nach Osnabrück gekommen war, ein Kinderticket
der Bahn gezahlt und am Bahnhof in Osnabrück abgeholt, ihr einen
Energydrink gekauft sowie etwas zu Essen in einem
Fast-Food-Restaurant. Dann seien beide im Auto des Angeklagten zu der
Klinik im Landkreis Osnabrück gefahren, wo der Arzt gerade Dienst
hatte.

«Unfähig, sexuelle Begierden zu kontrollieren»

In dem Krankenhaus habe der Angeklagte das Mädchen heimlich durch ein
bodentiefes Fenster in das Gebäude gelassen. In dem Arztzimmer sei es
dann zu wiederholten sexuellen Handlungen gekommen. Anschließend
brachte der Mediziner die 14-Jährige wieder zurück zum Bahnhof,
zahlte ihr das Rückfahrticket und gab ihr 100 Euro, sagte der
Richter. Nach der Rückkehr zeigte das Mädchen den Arzt bei der
Polizei an. 

«Dieser Fall hat nur Verlierer», sagte der Richter. Der Angeklagte
sei ein «wohlsituierter Arzt» gewesen, der verheiratet sei und Kinder
habe und nun vor den Scherben seiner Existenz stehe - nur, weil er
unfähig gewesen sei, seine sexuellen Begierden zu kontrollieren. 

Taten nur häppchenweise gestanden

Das Tatopfer werde noch lange an den psychischen Folgen der Tat
leiden. Sie sei in der Schule gemobbt und gehänselt worden. Auch die
Eltern des Mädchens machten sich Vorwürfe, weshalb sie ihr Kind nicht
schützen konnten, sagte der Richter. 

Der Angeklagte hatte während der Verhandlung angegeben, freiwillig
auf seine Approbation zu verzichten. Er habe die Taten nur zum Teil
und nur «häppchenweise» zugegeben, wenn es aufgrund der Beweislage
nicht anders ging, erklärte der Vorsitzende Richter.

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