Künstlersozialabgabe sinkt leicht auf 4,9 Prozent

Seit Jahren steigen die Sozialversicherungsabgaben. In der Kunst- und
Kulturbranche gibt es nun einen gegenteiligen Trend.

Berlin (dpa) - Erstmals seit sieben Jahren soll die
Künstlersozialabgabe für mehr als 190.000 selbstständige Kunst- und
Kulturschaffende im kommenden Jahr sinken. 2026 soll die Abgabe 4,9
Prozent betragen, wie das Bundessozialministerium mitteilte. «Möglich
wird das, weil sich die wirtschaftliche Situation in der Kunst- und
Kulturbranche besser entwickelt hat als noch im vergangenen Jahr
prognostiziert wurde», sagte Ressortchefin Bärbel Bas (SPD).

Seit 2023 liegt die Abgabe bei 5 Prozent. Bezahlt wird sie von den
Unternehmen, die publizistische und künstlerische Leistungen in
Anspruch nehmen und verwerten. Zuvor betrug die Abgabe über fünf
Jahre hinweg 4,2 Prozent. 

Beitragssatz soll stabil bleiben

«Mein Ziel ist es, den Abgabesatz auch langfristig zu stabilisieren -
gerade mit Blick auf die zunehmend digitale Verwertung künstlerischer
und publizistischer Werke», sagte Bas. 

Die Künstlersozialkasse ist eine Behörde und ebnet selbstständig
Tätigen in Kunst und Publizistik den Weg in die Renten-, Kranken- und
Pflegeversicherung. Diese Berufsgruppe gilt als sozial deutlich
schlechter abgesichert als andere Selbstständige.

Wie funktioniert die Künstlersozialkasse?

Die Kulturschaffenden zahlen die Hälfte ihrer
Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte trägt die
Künstlersozialkasse - wie ein Unternehmen für andere
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die andere Beitragshälfte wird
durch die Künstlersozialabgabe zu 30 und einen Bundeszuschuss zu 20
Prozent finanziert. 

Selbstständige Künstler oder Publizisten müssen für eine
Versicherungspflicht eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit
auf Dauer erwerbsmäßig ausüben. Für den Versicherungsschutz muss ei
n
jährliches Mindesteinkommen von über 3.900 Euro erzielt werden, außer

bei Berufsanfängern. 

Was für Versicherte gilt

Grundlage für die Beitragsberechnung ist das Jahresarbeitseinkommen,
das jährlich von dem Versicherten im Voraus geschätzt wird.
Betriebsausgaben wie Miete oder Löhne sind dabei abzuziehen. Eine
Künstlerin oder ein Künstler kann auch einen eigenen Betrieb mit bis
zu einem Arbeitnehmer haben, ohne auf den Schutz der
Künstlersozialversicherung verzichten zu müssen. Seit diesem Jahr ist
die Künstlersozialkasse bei der Rentenversicherung
OInappschaft-Bahn-See angegliedert. Formulare gibt es online.

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