Erwürgt oder erdrosselt - Prozess um Tod im Pflegeheim
Eine 93-jährige alte Frau kommt in einem Pflegeheim in Gotha
gewaltsam zu Tode. Verdächtig ist ein 20-Jähriger, der als
Pflegehelfer dort arbeitete. Jetzt steht er vor Gericht.
Erfurt (dpa/th) - Vor dem Landgericht Erfurt hat ein Prozess wegen
Tötung einer 93-jährigen Pflegeheimbewohnerin in Gotha begonnen.
Angeklagt ist ein 20-jähriger ehemaliger Pflegehelfer, der die
bettlägerige alte Frau im Juli 2024 in ihrem Zimmer erwürgt oder
erdrosselt haben soll, wie aus der zum Prozessauftakt von
Staatsanwalt Patrick Greyer verlesenen Anklage hervorgeht. Die
Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann Totschlag vor.
Laut Ankläger war der Pflegehelfer an dem Tag in das Zimmer der Frau
gegangen, um sie zu windeln. Anschließend habe er anderen
Pflegekräften den Tod der Frau mitgeteilt - nicht aber, dass er etwas
damit zu tun habe. Bei einer von der Staatsanwaltschaft angeordneten
Obduktion sei schließlich Gewalteinwirkung festgestellt worden. Auf
Totschlag steht laut Gericht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf
Jahren. Wegen des Alters des Angeklagten, der zum Tatzeitpunkt 19
Jahre, also Heranwachsender war, könne aber auch eine Jugendstrafe
zwischen sechs Monaten und zehn Jahren in Betracht kommen.
Probleme in der Entwicklung des Angeklagten
Zum Prozessauftakt äußerte sich der Angeklagte, der inzwischen nicht
mehr in dem Pflegeheim arbeitet und arbeitslos ist, nicht zu den
Vorwürfen - auch dann nicht, als der Vorsitzende Richter Holger
Pröbstel davon sprach, dass nach dem Inhalt der Akten in dem Fall
viel dafür spreche, dass der junge Mann verantwortlich für den Tod
der Frau sei. So soll er eine Kollegin, die zu dem Zeitpunkt in das
Zimmer kommen wollte, nicht hineingelassen haben. Nach dem Verlassen
des Zimmers habe er gesagt, dass die alte Frau nicht mehr lebe.
Der Richter sprach den Angeklagten, der nach einem Job in einer
Fleischerei seit Ende 2023 als Seiteneinsteiger in dem Pflegeheim
arbeitete, auf viele Probleme in dessen Entwicklung an. Er sei
verhaltensauffällig gewesen, deswegen medikamentös behandelt worden,
auch mit Gewalt aufgefallen und habe eine intensivtherapeutische
Wohngruppe verlassen müssen. Mit Blick darauf zeigte sich Pröbstel
unzufrieden darüber, dass der Angeklagte nicht zu den vereinbarten
Gesprächsterminen mit einem psychiatrischen Gutachter erschienen
sei.
Aufregung wegen Fehlalarm am Landgericht
Der Prozess startete zwei Tage vor dem 21. Geburtstag des
Angeklagten. «Dann sind Sie erwachsen», mahnte Pröbstel. Weitere
Verhandlungstermine sind bis in den August hinein angesetzt.
Für kurzzeitige Aufregung am ersten Verhandlungstag, an dem noch
Zeugen gehört werden sollten, sorgte ein Alarm. Sämtliche Mitarbeiter
und Besucher des Gerichts mussten das Gebäude kurzzeitig verlassen.
Nach Angaben der Rettungsleitstelle Erfurt handelte es sich um einen
Fehlalarm der Brandmeldeanlage.
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