Nachbesserungen an Klinikreform werden konkret

Die schon besiegelte Neuaufstellung der Krankenhäuser soll noch an
einigen Stellen geändert werden - so wollen es Bund und Länder. Jetzt
läuft das Gesetzgebungsverfahren an.

Berlin (dpa) - Die vorgesehenen Nachsteuerungen bei der
Krankenhausreform nehmen konkrete Formen an. Das
Bundesgesundheitsministerium plant, jetzt einen Entwurf für ein
Anpassungsgesetz in die Anhörung bei den Ländern und Verbänden zu
geben, wie es aus Kreisen des Ressorts hieß. An den Zielen einer
besseren Qualität und einer Konzentration bei schwierigen Eingriffen
solle dabei festgehalten werden. Um die Reform vor Ort umsetzbar zu
machen, sollten den Ländern aber mehr Gestaltungsmöglichkeiten an die
Hand gegeben werden.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und ihre Kolleginnen
und Kollegen aus den Ländern hatten sich Anfang Juli dazu abgestimmt,
die noch von der Ampel-Koalition gegen Proteste durchgesetzte Reform
nachzubessern. Sie trat Anfang 2025 in Kraft und soll bis 2029
umgesetzt werden. Das Netz der 1.700 Kliniken dürfte damit kleiner
werden. 

Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen neue
«Leistungsgruppen» sein. Sie sollen Behandlungen genauer beschreiben
und einheitliche Qualitätsvorgaben bei Personal und Erfahrung
gewährleisten.

Längere Ausnahmeregelungen

Konkret soll nach Angaben aus Ministeriumskreisen nun etwa geregelt
werden, dass bestimmte Standards zur Zahl von Ärzten in
Ausnahmefällen nicht nur für drei Jahre ausgesetzt werden dürfen,
sondern für zweimal drei Jahre. Zudem sollen bestimmte Fristen
verlängert werden, damit die Länder mehr Zeit haben, die Wirkungen
der Reform abzuschätzen. Die Definition eines Klinikstandorts, wonach
dessen Gebäude maximal zwei Kilometer voneinander entfernt sein
dürfen, solle aber beispielsweise nicht noch weiter gefasst werden.

Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen warnte vor einer
schleichenden Entkernung der Reformprinzipien. Mit den jetzigen
Plänen würden verbindliche Standards aufgeweicht,
Steuerungsinstrumente ausgesetzt und die Länder nahezu vollständig
aus ihrer Verantwortung für Qualität und Wirtschaftlichkeit
entlassen. «Wer die Reform jetzt aushöhlt, riskiert das Vertrauen
derjenigen, die tagtäglich das Rückgrat unseres Gesundheitswesens
bilden - und gefährdet eine der zentralen Zukunftsaufgaben
öffentlicher Daseinsvorsorge.»

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