Assistierter Suizid: Arzt scheitert mit Klage in Karlsruhe

Niederlage auch vor dem höchsten deutschen Gericht: Ein wegen
verbotener Sterbehilfe verurteilter Mediziner muss die Verurteilung
wegen Totschlags hinnehmen.

Karlsruhe/Essen (dpa) - Ein nach einem
assistierten Suizid wegen Totschlags verurteilter Mediziner ist nun

auch vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das höchste
deutsche Gericht nahm seine Verfassungsbeschwerde nicht zur
Entscheidung an. Der Beschwerdeführer habe die Möglichkeit einer
Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten nicht
schlüssig aufzeigt, hieß es in einem Karlsruhe veröffentlichten
Beschluss.

Arzt legte tödliche Infusion 

Der Facharzt für Neurologie und Psychiatrie hatte einem psychisch
kranken Mann aus Dorsten im August 2020 eine tödliche Infusion
gelegt. Das Ventil hatte der 42-jährige Patient anschließend selbst
geöffnet. 

Im Februar 2024 verurteilte das Landgericht Essen den damals 81 Jahre
alten Arzt aus Datteln (Kreis Recklinghausen) zu drei Jahren
Freiheitsstrafe. Der Angeklagte hatte auf Freispruch plädiert. 

Patient war psychisch krank

Nach Überzeugung des Essener Landgerichts konnte der Patient aufgrund
seiner schweren psychischen Erkrankung die Tragweite seines Handelns
nicht erfassen und auch nicht frei verantwortlich entscheiden. Er
hatte viele Jahre an paranoider Schizophrenie gelitten und dem
Gericht zufolge auch gegen Wahnvorstellungen und Depressionen
gekämpft. Der Arzt habe das erkannt, habe die Sterbehilfe aber
trotzdem durchgeführt - «aus Mitleid», hieß es damals bei der
Urteilsbegründung. 

Der Bundesgerichtshof (BGH) sah keine Rechtsfehler und bestätigte die
Entscheidung. Auch die Verfassungsrichter beanstandeten die
Feststellungen der Vorinstanzen nicht.

Unverantwortlicher Sterbehilfe Grenze gesetzt 

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch,
sieht mit der Entscheidung unverantwortlich handelnden Sterbehelfern
Grenzen gesetzt. Nun sei der Bundestag gefordert, Polizei und
Staatsanwaltschaften wirksame Instrumente an die Hand zu geben.
«Solche Täter müssen noch intensiver strafrechtlich in den Blick
genommen werden.»

Sterbehelfer müssten zweifelsfrei sicherstellen, dass der Suizid
selbstbestimmt gewünscht werde und die Entscheidung ohne Einfluss
seitens Dritter zustande komme. «Um die Freiverantwortlichkeit der
Sterbewilligen zu wahren, muss die gewerbsmäßige Förderung der
Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe gestellt werden», meint
Brysch. «Denn wo Geld fließt, geht die Selbstbestimmung verloren.»

Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK

Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.

Jetzt der TK beitreten





Zur Startseite