Mitte Oktober Verfahren gegen Angreifer von Aschaffenburg
Wie aus dem Nichts greift ein Mann im Januar Kinder in einem
Aschaffenburger Park an. Zwei Menschen sterben. Im Oktober soll der
Beschuldigte nun vor Gericht kommen.
Aschaffenburg (dpa) - Das Sicherungsverfahren gegen den Messerstecher
von Aschaffenburg beginnt am 16. Oktober. Das teilte das Landgericht
Aschaffenburg mit. Insgesamt sind sechs Verhandlungstermine bis zum
30. Oktober angesetzt.
Bei einem Sicherungsverfahren geht es um die zeitlich unbegrenzte
Unterbringung eines Beschuldigten in einer geschlossenen Abteilung
eines psychiatrischen Krankenhauses. Auch wenn es keine Anklage wie
in einem normalen Strafverfahren gibt, wird solch ein Fall vor
Gericht verhandelt.
Zwei Tote nach Attacke - Angreifer wohl psychisch krank
Der Afghane soll am 22. Januar in einem Park in Aschaffenburg einen
zweijährigen Jungen und einen 41-Jährigen mit einem Messer getötet
haben. Drei Menschen wurden schwer verletzt. Die Ermittler hatten
schnell Hinweise auf eine mögliche psychische Erkrankung des Mannes
gefunden - unter anderem entsprechende Medikamente in seinen
Wohnräumen.
Der Beschuldigte soll nach Vorstellung der Staatsanwaltschaft
dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden. Die Behörde
hatte deshalb einen Antrag auf ein entsprechendes Sicherungsverfahren
beim Landgericht eingereicht. Ein Psychiater hatte dem Flüchtling
nach der Gewalttat eine psychische Erkrankung attestiert.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28-Jährigen Mord, versuchten Mord,
Totschlag, versuchten Totschlag, Bedrohung sowie diverse
Körperverletzungsdelikte vor. Bisher ist der Mann vorläufig in einem
psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
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