Klage um möglichen Corona-Impfschaden geht in nächste Etappe

Eine Frau aus Oberfranken erkrankt nach einer Corona-Impfung schwer.
Sie macht den Hersteller Astrazeneca verantwortlich und fordert
Schmerzensgeld. Nun liegt ein erstes Gutachten vor.

Bamberg (dpa/lby) - Der Prozess um die Klage einer Frau aus
Oberfranken gegen den Impfstoffhersteller Astrazenca geht im Oktober
in eine nächste Etappe. Die mittlerweile 35 Jahre alte Frau aus Hof
fordert von dem Pharmakonzern vor dem Oberlandesgericht (OLG) Bamberg
mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld, 17.200 Euro für einen
Verdienstausfall und bis zu 600.000 Euro für künftige
Beeinträchtigungen.

Sie hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin «Vaxzevria» von
Astrazeneca impfen lassen und danach eine Darmvenenthrombose
erlitten. Sie fiel in ein Koma und verlor letztlich einen Teil ihres
Darms. Der Anwalt der Frau sieht dies als Impfschaden und eine
mögliche Nebenwirkung des Impfstoffs, über die der Hersteller hätte
informieren müssen. 

Auskunftsklage hatte bereits Erfolg

In dem Zivilverfahren gegen das britisch-schwedische Unternehmen
hatte die Frau zuvor bereits mit einer Auskunftsklage Erfolg.
Astrazenca musste daraufhin Unterlagen zu bekannten Wirkungen und
Nebenwirkungen des Impfstoffs zur Verfügung stellen. Anschließend
beschäftigte sich ein Gutachter mit der Frage, ob das Unternehmen
ausreichend über seinen Impfstoff und insbesondere mögliche
Nebenwirkungen informiert hat.

Gutachter sieht kein Versäumnis bei Astrazeneca

Wie ein Sprecher des Oberlandesgerichts auf Anfrage mitteilte, kommt
der Gutachter vorläufig zum Ergebnis, dass die mögliche Nebenwirkung
einer solchen Darmvenenthrombose, wie sie die Klägerin erlitten hat,
zum Zeitpunkt der Inverkehrgabe des Impfstoffs nicht bekannt gewesen
sei. Eine solche Nebenwirkung hätte deshalb auch nicht in die
Fachinformation aufgenommen werden müssen.

Aus Sicht des Anwalts der Frau, Volker Loeschner, ist das Gutachten
in mehreren Punkten fehlerhaft. Er hat Einwände dagegen erhoben und
beantragt, den Sachverständigen anzuhören. Eine mündliche Verhandlung

ist für den 27. Oktober geplant.

Eine Sprecherin von Astrazeneca wollte sich zum laufenden Verfahren
nicht äußern. Die Anwälte des Unternehmens haben laut Gericht keine
Einwände gegen das Gutachten.

Letztlich entscheidet das Gericht 

Der Sprecher des Oberlandesgerichts betonte mit Blick auf das
vorläufige Ergebnis des Gutachtens, dass am Ende das Gericht über den
Ausgang des Verfahrens entscheide und nicht der Sachverständige. Das
Gutachten unterliege der freien Beweiswürdigung und sei vom Gericht
einer kritischen Prüfung zu unterziehen. 

Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau im Januar 2023 in erster
Instanz abgewiesen, da es weder einen Produktfehler noch einen
Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen
konnte. Dagegen legte die Frau Berufung ein. Seit Juli 2023 läuft das
Berufungsverfahren am OLG in Bamberg.

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