Genehmigungen von Cannabis-Clubs: vier Klageverfahren

Seit der Einführung des Cannabis-Gesetzes sind Cannabis-Clubs erlaubt
- allerdings nur mit Genehmigung. In Bayern laufen aktuell vier
Klageverfahren in der Sache.

München (dpa/lby) - Rund ein Jahr nach der Legalisierung von
Cannabis-Clubs in Deutschland bleibt deren Gründung in Bayern ein
Streitthema. Aktuell laufen im Freistaat vier Klageverfahren in der
Sache, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auf Anfrage der
Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Die betreffenden Klagen liegen am
Verwaltungsgericht München. 

In drei der vier Verfahren geht es um die Anfechtung von Auflagen zu
bereits erteilten Genehmigungen, in einem Fall um die vollständige
Ablehnung eines Antrags, wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts
München erklärte.

Neben München laufe hierzu nur am Verwaltungsgericht Würzburg noch
ein Verfahren, in dem das Landesamt für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit (LGL) die Anbaugenehmigung zwar erteilt hat,
die Vereinigung sich aber gegen verschiedene Auflagen wende, so der
Verwaltungsgerichtshof.

Wie viele Cannabis-Clubs wurden im Freistaat bisher genehmigt?

Bayern hat inzwischen acht Anbauvereinigungen für Cannabis genehmigt,
wie das LGL auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Zwei
Anträge wurden demnach bislang abgelehnt, 19 sind noch in
Bearbeitung. Zwölf Anträge wurden von den Antragstellern
zurückgezogen. 

Nach jahrzehntelanger Diskussion hatte die Ampel-Koalition im Februar
vergangenen Jahres einen neuen Weg in der Drogenpolitik
eingeschlagen: Neben der Teil-Legalisierung des Konsums von Cannabis
dürfen seit Juli 2024 auch Cannabis-Clubs genehmigt werden. Diese
dürfen staatlich kontrolliert unter strengen Auflagen Cannabis
anbauen und an ihre Mitglieder abgeben.

Wie viele Clubs gibt es in Deutschland?

Bundesweit wurden bisher 293 Cannabis-Clubs genehmigt. Das ergab eine
Recherche der dpa bei den zuständigen Ämtern in den Ländern. Mit
insgesamt 83 genehmigten Anbauvereinigungen in Nordrhein-Westfalen
und 55 in Niedersachsen liegen die beiden Länder, die an die
Niederlande grenzen vorn. Es folgen Rheinland-Pfalz mit 27 und
Baden-Württemberg mit 23 genehmigten Clubs. 

Auf den letzten Plätzen liegen das Saarland mit bisher noch keinem
genehmigten Club, Mecklenburg-Vorpommern mit drei, Thüringen mit
sechs, Berlin mit sieben und Schleswig-Holstein mit neun genehmigten
Clubs.

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