Geständnis im Prozess um Gewalttat von Schackendorf
Doppelmord von Schackendorf: Nun äußert sich der Angeklagte über
seinen Anwalt. Er habe eigentlich eine Entführung der Ex-Partnerin
geplant. Doch alles sei aus dem Ruder gelaufen.
Kiel (dpa/lno) - Im Prozess um die Gewalttat von Schackendorf am
Landgericht Kiel hat der Verteidiger ein Geständnis seines Mandanten
verlesen. Angeklagt ist der Ex-Partner, der seine langjährige
Partnerin und deren neuen Freund getötet haben soll. «Der Plan war,
sie zu entführen, in einem Waldstück zu parken, sie an den Autositz
mittels Tape zu fesseln und sich vor ihren Augen das Leben zu
nehmen», sagte Verteidiger Andreas Meyer bereits am Mittwoch in dem
Prozess. Sein Mandant habe am Morgen des Tattages auf seine
Ex-Partnerin gewartet, jedoch nicht mit dem Erscheinen ihres neuen
Freundes gerechnet. Zuvor hatten die «Kieler Nachrichten» berichtet.
Mordvorwurf
Die Anklage wirft dem 53-Jährigen zweifachen Mord vor. Bei der Tat am
16. November in Schackendorf (Kreis Segeberg) wurden dessen 51 Jahre
alte Ex-Partnerin getötet und ihr 45 Jahre alter neuer Lebensgefährte
lebensgefährlich verletzt. Der Mann war seitdem unter anderem
querschnittsgelähmt und starb knapp vier Monate später.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sind die Mordmerkmale Heimtücke
und niedere Beweggründe erfüllt. Außerdem werden dem Deutschen ein
Fall häuslicher Gewalt, Freiheitsberaubung und ein Verstoß gegen das
Gewaltschutzgesetz vorgeworfen.
Anwalt: «alles war aus dem Ruder gelaufen»
Der Angeklagte habe zunächst versucht, den Mann mit Schlägen außer
Gefecht zu setzen, sagte der Verteidiger. Weil dies nicht gelungen
sei, habe er auf diesen eingestochen. Als er sich danach der Frau
zuwandte, habe er sofort Pfefferspray abbekommen. Aufgrund dieser
unerwarteten Situation mit Orientierungslosigkeit sei er in Panik
geraten, habe um sich gestochen und die Frau dabei mehrfach
getroffen.
«Der Angeklagte war wütend auf sich - alles war aus dem Ruder
gelaufen», erklärte der Anwalt. Er habe angenommen, deshalb auch den
Mann töten zu müssen. Diesem habe er einmal in den Rücken gestochen
und das Messer stecken gelassen. Das von ihm angerichtete Leid
belaste den Anklagten. Er entschuldige sich bei den Familien der
Verstorbenen - «auch wenn seine Tat unentschuldbar und durch nichts
kompensierbar ist».
Verteidiger verlas Erklärung
Die Beziehung zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer
bröckelte laut der Einlassung aufgrund eines Streits seit dem
Spätsommer/Herbst 2023. Die Frau habe eine engere Beziehung zu dem
53-Jährigen erzwingen wollen bei gleichzeitiger massiver Eifersucht
und Kontrollsucht, sagte der Verteidiger. «Er beendete daraufhin die
Beziehung - was er eigentlich nicht wollte.» Danach sei sein Mandant
zunehmend in Depressionen verfallen. «Er wollte nicht mehr leben,
hatte seine Seelenverwandte verloren.»
Im August 2024 sei er in die Wohnung der Frau eingedrungen und habe
die Tochter und deren Freundin gefesselt. Als die Ex-Partnerin nach
Hause kam, habe der Mann eine Aussprache erzwingen wollen, sagte der
Verteidiger. Weil diese jedoch anfing zu schreien, habe er sie
dreimal mit einem Metallstab geschlagen, «jedoch weitgehend ohne
Kraft». Nach dieser Tat habe er sich vollstationär in eine
Psychiatrie in Rickling begeben. Am 4. Oktober sei er entlassen
worden mit der Aufgabe, sich einen Psychiater zu suchen. Einen
vereinbarten Termin habe er nicht wahrgenommen, sondern im Übermaß
Alkohol und Speed konsumiert.
Ein Urteil in dem Prozess könnte im September fallen.
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