Anklage: Pfleger soll Sterbepatient Morphin gespritzt haben
Ein 27-Jähriger steht im Verdacht, mit zu viel Schmerzmitteln das
Sterben eines Patienten beschleunigt zu haben. Es gibt ein
Geständnis, beim Motiv aber Widerspruch.
Münster (dpa) - Zwei Jahre nach dem Tod eines 91-jährigen Patienten
in einer Klinik in Münster hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen
einen ehemaligen Krankenpfleger erhoben. Der 27-Jährige soll dem
Todkranken zum Ende seiner Schicht im Juli 2023 eine überhöhte Dosis
Morphin gespritzt haben, um ihn von seinem Leiden zu erlösen, wie die
Behörde mitteilte. Der Mann war Stunden später in der Nacht
gestorben. Ob der Grund die schwere Krebserkrankung oder das
Schmerzmittel war, konnte auch die Rechtsmedizin nicht mehr klären.
Die Anklage lautet deshalb auf versuchten Totschlag, gefährliche
Körperverletzung, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das
Betäubungsmittelgesetz. Der Angeschuldigte hat zwar ein Geständnis
abgelegt, aber nach seiner Festnahme angegeben, dass er den Patienten
nicht töten wollte, sondern das Morphin zur Linderung der Schmerzen
gespritzt habe.
Keine Hinweise auf weitere Fälle
Laut Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt gibt es keine Hinweise
darauf, dass der ehemalige Krankenpfleger bei anderen Patienten
vergleichbar vorgegangen war. Der 27-Jährige war von 2021 bis zum
Bekanntwerden der Vorwürfe als Krankenpfleger beschäftigt. Der
91-Jährige hatte Krebs im Endstadium. Der sterbewillige Patient und
die Angehörigen hatten einer palliativen Behandlung zur
Schmerzlinderung zugestimmt. Dazu erhielt er mehrmals täglich
Morphinspritzen. Seine Lebenserwartung hatten die Ärzte auf rund eine
Woche geschätzt.
Angaben gefälscht
Ohne Rücksprache mit den Ärzten soll der Pfleger laut Mitteilung
Schmerzmittel aus dem Betäubungsmittelschrank genommen, Einträge
gefälscht und dem Todkranken zwei zusätzliche Spritzen verabreicht
haben. Nach Einschätzung der Ermittler war dem Pfleger dabei klar,
dass die empfohlene Dosis dabei deutlich überschritten wurde. Die
Staatsanwaltschaft geht deshalb davon aus, dass der Pfleger den
zeitnahen Tod des Mannes beabsichtigt hatte.
Über die Zulassung der Anklage muss jetzt das Landgericht Münster
entscheiden. In Berlin steht derzeit ein Palliativarzt vor Gericht,
dem vorgeworfen wird, 15 Patienten ermordet zu haben.
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