Neuer Anlauf für Widerspruchslösung bei Organspende
Diamant, Rhein oder klassisches Grab: Das neue Bestattungsrecht in
Rheinland-Pfalz bietet viele Möglichkeiten. Gesundheitsminister Hoch
erhofft sich auch Benefits für die Medizin und die Lebenden.
Mainz (dpa/lrs) - Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister
Clemens Hoch (SPD) erhofft sich von den neuen
Bestattungsmöglichkeiten in Rheinland-Pfalz auch mehr Gespräche in
den Familien über das Lebensende, Sterben und Organspenden. «Menschen
sind eher bereit, über Leben und Tod zu reden, wenn sie das Gefühl
haben, sie können aktiv mitentscheiden», sagte Hoch im Gespräch mit
der Deutschen Presse-Agentur. Künftig haben sie in Rheinland-Pfalz
viele Alternativen zu einer klassischen Beisetzung.
«Dieses «Ich möchte, dass meine Asche im Rhein, im Meer oder unter
dem Apfelbaum verstreut wird», das ist schon ein Thema, was einen
Menschen so bewegt, dass man das Sterben auch leichter besprechen
kann, als wenn einfach nur die Frage gestellt wird: Möchtest Du
eigentlich einen Sarg oder eine Urne», sagte Hoch.
Hoch macht sich für Widerspruchslösung bei der Organspende stark
Er hoffe, dass die Menschen dann auch über ihr Testament, eine
Patientenverfügung und über das Thema Organspende sprechen. Gemeinsam
mit Nordrhein-Westfalen will Hoch noch in diesem Jahr die
Widerspruchslösung bei der Organspende über den Bundesrat erneut
einbringen. Voraussichtlicher Termin ist der 26. September.
Dabei muss man anders als derzeit einer Organspende nicht zu
Lebzeiten zustimmen oder Angehörigen die Entscheidung überlassen.
Sondern man ist automatisch Organspender, es sei denn, man
widerspricht. Diese Regelung gilt bereits in einer Reihe von
Ländern.
Alter ist kein Ausschlusskriterium für Organspenden
Viele glaubten, sie seien für eine Organspende zu alt, berichtete der
Gesundheitsminister. «Doch Alter ist kein Ausschlusskriterium»,
betonte Hoch. «Die älteste Organspenderin in Rheinland-Pfalz, von der
ich gehört habe, war 84 Jahre alt.» Wichtig sei, dass sich die
Menschen damit auseinandersetzten. «Und wenn sie aufschreiben, sie
wollen nicht Organspender sein. Auch das hilft den Medizinern und den
Krankenhäusern und den Angehörigen.»
Bestattungsgesetz wird nach rund 40 Jahren modernisiert
Mit dem neuen Bestattungsgesetz soll die Sargpflicht wegfallen, das
macht auch Tuchbestattungen für jedermann möglich. Erlaubt werden
sollen auch Bestattungen in größeren Flüssen. Rheinland-Pfalz möcht
e
auch erlauben, dass aus der Asche von Toten synthetische Diamanten
gefertigt werden. In Deutschland ist das Fertigen solcher
Erinnerungsstücke zwar nicht möglich, wohl aber zum Beispiel in den
Nachbarländern Schweiz und Österreich.
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