BGH entscheidet: Prämie für rezeptpflichtige Medikamente?

Klingt verlockend: Rezept einlösen und Bonus sichern. So in etwa
lautete das Werbeversprechen einer Versandapotheke aus den
Niederlanden. Ob das in Deutschland erlaubt ist, hat der BGH geprüft.

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) äußert sich am
Donnerstag (8.45 Uhr) zu Bonusprämien auf rezeptpflichtige
Medikamente. Konkret geht es um die Frage, ob eine im EU-Ausland
ansässige Versandapotheke diese auch Kunden in Deutschland gewähren
darf. Der erste Zivilsenat in Karlsruhe muss klären, ob die in
Deutschland geltende gesetzliche Arzneimittelpreisbindung für
Versandapotheken mit Sitz in anderen EU-Ländern - hier die
Niederlande - gilt.

Das Unternehmen versprach den Angaben nach Kunden beim Einlösen eines
Rezepts einen Bonus von drei Euro pro Medikament bei höchstens neun
Euro pro Rezept. Prämien gab es auch für Menschen, die per Formular
oder Telefonat an einem Arzneimittelcheck teilnahmen. Der Bayerische
Apothekerverband sieht darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und
die Arzneimittelpreisbindung. Seine Klage hatte in den Vorinstanzen
Erfolg.

BGH entscheidet womöglich anders 

Seit Jahren ist umstritten, ob die hierzulande geltende Preisbindung
für verschreibungspflichtige Medikamente auch für Versandapotheken im
EU-Ausland gilt - oder ob das gegen den freien Warenverkehr der EU
verstößt. In der mündlichen Verhandlung im Mai hatte sich allerdings

angedeutet, dass der BGH das teils anders als die Gerichte in München
einschätzen könnte. 

Nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) müssten
«harte Fakten» für eine Rechtfertigung der Preisbindung vorliegen,
erklärte der Vorsitzende Richter, Thomas Koch. Es müsse aufgezeigt
werden, dass die Arzneimittelversorgung in Deutschland ohne die
Regelung in Gefahr wäre - und nicht etwa auch über die
Versandapotheken gesichert werden könnte.

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