Beauftragte: Patientenakte braucht genauere Datenschutzeinstellungen
Bis Oktober soll die elektronische Patientenakte eingeführt werden.
Patienten sollen dabei selbst entscheiden können, welcher Arzt
Zugriff bekommt. Die Bundes-Datenschützerin verlangt aber mehr.
Berlin (dpa) - Die Bundes-Datenschutzbeauftragte Louisa
Specht-Riemenschneider hat dazu aufgerufen, in der elektronischen
Patientenakte (ePA) den Schutz sensibler Daten zu verbessern. Konkret
verlangt sie für die Patienten noch detailliertere Möglichkeiten, in
der von ihnen selbst per App geführten E-Akte festzulegen, welcher
Arzt welches einzelne Dokument einsehen kann. Die Einführung der ePA
läuft gerade und soll bis Oktober abgeschlossen sein.
«Leider ist die Einstellung nicht so feingranular, wie wir uns das
wünschen», sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Ursprünglich sei eine Grundeinstellung vorgesehen gewesen, bei der
die Patienten je nach Dokument festlegen konnten, welches sichtbar
ist und welches nicht. Das sei aber ein Stück weit zurückgedreht
worden.
Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz hatte das bereits beklagt.
So könne ein Orthopäde sehen, wenn ein Patient in
psychotherapeutischer Behandlung sei. Es bleibe nur, ihm den Zugriff
auf die E-Akte komplett zu verwehren, hatte die Stiftung erläutert.
Die Datenschutzbeauftragte wies darauf hin, dass die EU, die gerade
dabei sei, den Umgang mit Gesundheitsdaten zu regeln, eine feinere
Einstellungsmöglichkeit vorsehe. «Mein Rat an alle Verantwortlichen
lautet, dem vorzugreifen, was europäisch geregelt wird. Sonst kann es
passieren, dass technische Anpassungen später ganz schnell erfolgen
müssen. Und das ist immer die schlechteste Lösung», sagte
Specht-Riemenschneider.
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