Land nimmt Corona-Subventionen unter die Lupe
Fast eine Milliarde Euro frühe Corona-Hilfen flossen in Hessen an
mehr als 100 000 Betriebe und Freiberufler. Jahre später prüft das
Land: Wer muss Geld zurückzahlen? Was müssen die Empfänger tun?
Wiesbaden (dpa/lhe) - Das Regierungspräsidium Kassel überprüft in
Hessen bis September 2025 flächendeckend, ob die Corona-Soforthilfen
für Betriebe und Freiberufler im Rahmen gewesen sind. Die Empfänger
sind verpflichtet, nach schriftlicher Aufforderung über ein
Online-Portal mitzuteilen, ob die Subvention ihren 2020 vermuteten
Liquiditätsengpass einst überschritten hat, wie das
Wirtschaftsministerium in Wiesbaden mitteilte. Eine etwaige Differenz
müsse zurückgezahlt werden - ohne Zinsen.
«Im Rahmen des Programms sind 106.214 Bewilligungen mit einem Volumen
von 956.915.255 Euro erfolgt», bilanzierte das Ministerium mit Blick
auf frühe, zwischen März und Juni 2020 ausgezahlte Subventionen zur
Sicherung der Liquidität bei weiter laufenden Betriebskosten wie etwa
Miete und Pacht.
Subventionen zur Verhinderung von Insolvenzen
Hessens Wirtschaftsstaatssekretär Umut Sönmez (SPD) betonte: «Die
Corona-Soforthilfen waren ein entscheidender Beitrag, um unsere
Betriebe in dieser Ausnahmesituation zu unterstützen und eine
Masseninsolvenz zu verhindern.» Die frühen derartigen Subventionen
wurden zwischen März und Juni 2020 ausgezahlt.
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