Werbebilder für Schönheitsbehandlungen - BGH verhandelt
Die Praxis der Medizin-Influencer «Dr. Rick und Dr. Nick» soll laut
Verbraucherschützern mit unzulässigen Vergleichsbildern Werbung
gemacht haben. Jetzt landet der Fall vor dem Bundesgerichtshof.
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am
Donnerstag (12.00 Uhr) darüber, ob für minimalinvasive
Schönheitsbehandlungen mit Vorher-Nachher-Bildern geworben werden
darf. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagt gegen die
Schönheitsklinik Aesthetify von den zwei bekannten
Medizin-Influencern «Dr. Rick und Dr. Nick», weil sie solche
Vergleichsbilder auf ihrer Webseite und bei Instagram
veröffentlichte.
Das Unternehmen mit Sitz in Recklinghausen bietet ästhetische
Behandlungen wie Nasenkorrekturen oder Lippenunterspritzungen an. Die
Verbraucherzentrale argumentiert, die Werbung dafür mit
Vorher-Nachher-Bildern verstoße gegen das Heilmittelwerbegesetz.
Dieses verbietet solche Darstellungen für «operative,
plastisch-chirurgische Eingriffe», wenn diese medizinisch nicht
notwendig sind und sich an Laien richten.
OLG hatte Klage stattgegeben
Nach Ansicht der Geschäftsführer Henrik Heüveldop («Dr. Rick») un
d
Dominik Bettray («Dr. Nick») fallen die minimalinvasiven
Behandlungen, die Aesthetify an sechs Standorten in Deutschland
anbietet, nicht unter das gesetzliche Verbot für Vergleichsbilder.
Denn es handele sich eben nicht um operative plastisch-chirurgische
Eingriffe. Minimalinvasive Behandlungen hätten «ein ganz anderes
Risikoprofil», das eher mit einer Tätowierung oder einem
Ohrloch-Piercing vergleichbar sei, sagten sie im Gespräch mit der
dpa.
Das Oberlandesgericht Hamm hatte der Klage der Verbraucherzentrale im
August 2024 stattgegeben. Es entschied, dass die Eingriffe als
operative plastisch-chirurgische Eingriffe einzustufen sind. Die
Praxis hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Ob der BGH am
Donnerstag schon ein Urteil fällt, ist unklar. (Az. I ZR 170/24)
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