Urteil: Kasse muss keine Kosten für Abnehmspritze übernehmen
Eine gesetzlich Versicherte beantragt die Kostenübernahme für eine
Abnehmspritze. Ihre Krankenkasse lehnt ab - aus Sicht von Richtern
aus berichtigten Gründen.
Mainz (dpa/lrs) - Die Krankenkasse einer gesetzlich Versicherten muss
nicht die Kosten für eine sogenannte Abnehmspritze übernehmen. Dies
urteilte das Sozialgericht Mainz. Demnach habe die versicherte Frau
bei ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für das Mittel «Wegovy»
beantragt, welche der Versicherer ablehnte. Diese Ablehnung
bestätigte das Gericht nun, da es sich um ein Arzneimittel zur
Gewichtsreduktion und damit um ein «Lifestyle-Produkt» handele (Az.:
S 7 KR 76/24). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Diese seien aber von der Versorgung gesetzlicher Krankenkassen
ausgeschlossen. Die gesetzlichen Krankenkassen seien durch die
Verfassung nicht verpflichtet, «alles zu leisten, was an Mitteln zur
Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar sei», so das
Gericht. Anders sei dies nur bei lebensbedrohlichen Krankheiten,
welche bei der Klägerin jedoch nicht vorgelegen habe.
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