So soll die Corona-Kommission des Bundestags aussehen
Die Eindämmung der Pandemie mit Masken und Alltagsauflagen war ein
harter Einschnitt für alle - mit Folgen und Kontroversen bis heute.
Jetzt soll eine große Aufarbeitung auf den Weg kommen. Wie genau?
Berlin (dpa) - Mehr als fünf Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie
sollen das Krisenmanagement in Deutschland und die Folgen umfassend
aufgearbeitet werden. Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD
brachten einen Antrag in den Bundestag ein, der die Einsetzung einer
Enquete-Kommission vorsieht. Nach der ersten Debatte sollen jetzt
zunächst Ausschussberatungen folgen, ehe das Parlament dann die
Einsetzung des Gremiums beschließt.
Krise von «historischer Tragweite»
Der Titel der Kommission soll lauten: «Aufarbeitung der
Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse».
Die Pandemie habe Bürger und Bürgerinnen, Zivilgesellschaft,
staatliche Institutionen, Unternehmen, Kunst und Kultur von 2019 bis
2023 mit Herausforderungen «von historischer und seit dem Zweiten
Weltkrieg nicht gekannter Tragweite» konfrontiert, heißt es im
Antrag. Um schwerwiegende Folgen besonders für Risikogruppen
abzuwenden, sei es auf Solidarität angekommen - und eine Abwägung der
Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft und eine verhältnismäßige
Gestaltung von Grundrechtseingriffen.
Das Untersuchungsziel
Eine umfassende, wissenschaftlich fundierte Aufarbeitung der Pandemie
und des staatlichen und gesellschaftlichen Handelns sei unerlässlich,
um belastbare Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen, heißt es
zum Untersuchungsziel. Leitend solle sein, «dass alle Maßnahmen und
Entscheidungen immer nur vor dem Hintergrund des Informationsstands
zum betreffenden Zeitpunkt bewertet werden können.» Trotz vieler
Untersuchungen auch in den Ländern hätten viele den Eindruck, die
Pandemie sei noch nicht ausreichend aufgearbeitet.
Die Enquete-Kommission
In der vergangenen Wahlperiode war eine große Analyse und Auswertung
der Schutzmaßnahmen mit Masken, Tests und Alltagsvorgaben auf
Bundesebene nicht zustande gekommen. Diskutiert wurde über einen
Bürgerrat. Die AfD will einen Untersuchungsausschuss. Union und SPD
vereinbarten nun aber im Koalitionsvertrag eine Enquete-Kommission.
Das französische Wort «enquete» bedeutet Untersuchung, Befragung.
Solchen Parlaments-Kommissionen gehören Abgeordnete und
Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis an.
Der Auftrag
Beleuchtet werden soll eine Reihe von Aspekten: Die Früherkennung mit
Pandemieplänen und Vorsorge. Das Krisenmanagement mit den
Bund-Länder-Runden der Ministerpräsidentenkonferenz, Krisenstäben und
der Einbindung wissenschaftlicher Expertise. Den rechtlichen Rahmen
und parlamentarische Kontrolle. Die Schutzmaßnahmen gegen die
Virus-Ausbreitung, insbesondere mit Auswirkungen auf Kinder und
Jugendliche. Impfungen und das Beschaffen von Schutzausrüstung wie
Masken und Tests. Hilfen für Unternehmen und den Arbeitsmarkt.
Auswirkungen auf Kultur, Tourismus, Ehrenamtler und Vereine.
Die Zusammensetzung
Der Kommission sollen 14 Abgeordnete und 14 Sachverständige
angehören. Laut Antrag benennt die Union fünf Abgeordnete, AfD und
SPD jeweils drei, die Grünen zwei und die Linke einen Abgeordneten.
Die Sachverständigen sollen im Einvernehmen benannt werden - mit
angemessener Beteiligung von Ländern und Kommunen und ausgewogener
Vertretung der Wissenschaftsdisziplinen und Gesellschaftsbereiche.
Kommt kein Einvernehmen zustande, sollen die Fraktionen die Experten
wie nach dem Abgeordneten-Schlüssel benennen.
Die Arbeitsweise
Die Kommission soll öffentliche Anhörungen von Experten,
Interessenvertretern und Betroffenen abhalten und Gutachten einholen
können. Für Schwerpunkte kann sie Arbeitsgruppen einsetzen. Für
Informationen über die Arbeit soll es eine Internetseite geben. Die
«laufende Erkenntnisgewinnung» und Ergebnisse sollen der
Öffentlichkeit «in geeigneter Form» zugänglich gemacht werden.
Der Abschlussbericht
Die Kommission soll dem Bundestag bis zum 30. Juni 2027 einen
umfassenden Abschlussbericht mit Erkenntnissen und
Handlungsempfehlungen vorlegen. Möglich sind auch Zwischenberichte zu
abgeschlossenen Aspekten, was eine frühere parlamentarische und
politische Befassung damit ermöglichen soll.
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