Nach Folterprozess: Syrischer Arzt legt Revision ein

Der Mann hat in seiner Heimat mehrere Menschen gequält und getötet.
Das Urteil des Oberlandesgerichts will er nicht annehmen.

Frankfurt/Main (dpa) - Der wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit
zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte Arzt Alaa M. hat
gegen das Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) Revision
eingelegt. Bis sich der Bundesgerichtshof mit der Revision
beschäftigen kann, wird es laut Auskunft einer OLG-Sprecherin länger
dauern. Zunächst habe der zuständige Strafsenat im OLG bis April 2026
Zeit, das Urteil zu schreiben. Erst dann müssten die Rechtsanwälte
von Alaa M. ihre Revision begründen.

Der 40-jährige Mediziner war in der vergangenen Woche verurteilt
worden, weil er in seiner syrischen Heimat gefoltert und getötet
hatte. Gegen ihn wurde das höchste Strafmaß verhängt: lebenslange
Haft mit der Feststellung der besonderen Schuld sowie anschließende
Sicherungsverwahrung. 

Der Prozess im OLG hatte fast dreieinhalb Jahre gedauert, der Arzt
bestritt jegliche Schuld. Er lebt seit zehn Jahren in Deutschland und
hatte zuletzt im nordhessischen Bad Wildungen als Orthopäde
gearbeitet.

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