Missbrauch in Grundschule: Täter muss in Psychiatrie

Im Prozess um den schweren sexuellen Missbrauch von Grundschülern auf
Schultoiletten in Krefeld muss der Täter dauerhaft in eine
Psychiatrie.

Krefeld (dpa/lnw) - Im Prozess um den schweren sexuellen Missbrauch
von Kindern auf Grundschultoiletten in Krefeld hat das Landgericht
den psychisch kranken Täter dauerhaft in eine geschlossene
Psychiatrie eingewiesen. Von ihm seien andernfalls weitere Straftaten
zu erwarten, hatte ein Gutachter zuvor ausgeführt.

Zugleich sprach das Gericht den 26-Jährigen wegen Schuldunfähigkeit
frei. Seine Täterschaft sei zwar erwiesen, weil er aber an
Schizophrenie erkrankt ist sei er gleichwohl zur Tatzeit
schuldunfähig gewesen.

Im vergangenen November hatten mehrere Fälle von sexuellem Missbrauch
auf Krefelder Grundschultoiletten für helle Aufregung gesorgt. Dem
Angeklagten war schwerer sexueller Missbrauch von zwei Jungen und
versuchter schwerer Missbrauch von zwei weiteren Grundschülern
vorgeworfen worden. 

Das Landgericht hatte den 26-Jährigen schon während des Prozesses zur
Beobachtung in eine Psychiatrie eingewiesen. Der hatte die Aussage
verweigert und auch nicht mit einem Psychiater kooperieren wollen. 

Deutscher mit Vorstrafenregister

Der Deutsche hatte zum Zeitpunkt der Festnahme keinen festen Wohnsitz
und ist mehrfach vorbestraft, allerdings nicht einschlägig. Sein
Strafregister weist acht Eintragungen aus, darunter auch eine
Haftstrafe von acht Monaten. Dabei ging es um Raub, Sozialbetrug,
Leistungserschleichung und Diebstahl. 

Die Anklage war noch von verminderter Schuldfähigkeit ausgegangen. Am
Ende forderte aber auch die Staatsanwältin Freispruch und Einweisung.
Die Opfer waren zur Tatzeit zwischen sechs und neun Jahre alt.

Kindern bleibt Zeugenauftritt erspart

Eine Grundschullehrerin hatte als Zeugin geschildert, wie verstört
einer ihrer Schüler vom Toilettengang nach etwa fünf Minuten
zurückgekehrt war und ihr erzählte, was dort passiert sei. Den
Kindern blieb ein Zeugenauftritt vor Gericht erspart. 

Die Grundschüler hatten den 26-Jährigen bei der Polizei
übereinstimmend auf Fotos als Täter identifiziert. Zudem war DNA des
Mannes im Intimbereich eines Kindes sichergestellt worden. Am Rande
des Prozesses wurde bekannt, dass bei dem Angeklagten bereits vor
drei Jahren eine schwere psychische Erkrankung diagnostiziert wurde.
Der Verteidiger ließ offen, ob er Revision einlegen wird.

Toiletten bekommen Schließsystem

Nach den Taten waren alle 31 Krefelder Grundschulen einer
Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden, teilte die Stadt auf
Anfrage mit. Standard sei nun, nach Unterrichtsbeginn die großen
Zugangstore zu schließen und Zugang nur noch per Klingelanlage zu
gewähren. 

Zudem sei die Ausstattung der Kindertoiletten mit einem digitalen
Schließsystem erfolgreich getestet worden. Der Zugang zu den
Toiletten per Chip habe den Nebeneffekt, dass die
Toilettenverschmutzungen deutlich zurückgegangen seien. Acht Schulen
mit Toiletten in Nebengebäuden sollen entsprechend ausgestattet
werden.

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