Folterprozess gegen Arzt: Urteil wird verkündet

Ein Arzt soll für das Assad-Regime in Syrien getötet und gefoltert
haben. Später arbeitet er unbescholten in Deutschland. Der seit über
drei Jahren dauernde Strafprozess geht nun auf sein Ende zu.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im Frankfurter Prozess gegen den
mutmaßlichen Folterarzt Alaa M. aus Syrien soll heute (10.30 Uhr) das
Urteil verkündet werden. Die Bundesanwaltschaft fordert wegen
Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen eine
lebenslange Haft, Sicherungsverwahrung und Berufsverbot. Sie legt dem
Mann in dem seit über drei Jahre am Oberlandesgericht (OLG) währenden
Strafprozess insgesamt zwei Todesfälle und acht Fälle schwerer Folter
zur Last, begangen in den Jahren 2011 und 2012 in der syrischen Stadt
Homs. 

Seine Anwälte forderten unter anderem für den Anklagevorwurf der
Tötungen einen Freispruch und begründeten dies damit, der heute
40-Jährige sei in dem fraglichen Zeitraum nicht in Homs tätig
gewesen. Zu den anderen Anklagevorwürfen stellten sie keinen Antrag.
Alaa M. selbst bezeichnete sich als nicht schuldig, sondern als Opfer
eines Komplotts. 

Untersuchungshaft seit 2020

Er lebt seit zehn Jahren in Deutschland und hatte in mehreren
Kliniken als Orthopäde gearbeitet, zuletzt im nordhessischen Bad
Wildungen. Im Sommer 2020 wurde der Familienvater festgenommen -
Opfer hatten den Arzt in einer TV-Dokumentation über Homs
wiedererkannt. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. 

Dass sich der Arzt wegen Verbrechen in seiner Heimat vor einem
deutschen Gericht verantworten muss, liegt auch am sogenannten
Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht. Es erlaubt, auch hierzulande
mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu
verfolgen.

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