Ex-Arbeitgeber befragt 70 Personen zum Weihnachtsmarkt-Täter

Welche Hinweise gab es vor dem Anschlag von Magdeburg beim
Ex-Arbeitgeber des Täters? So läuft die Aufarbeitung beim
Gesundheitsunternehmen Salus.

Magdeburg (dpa/sa) - Der ehemalige Arbeitgeber des Todesfahrers von
Magdeburg hat bei einer Sonderprüfung bisher 70 interne Befragungen
durchgeführt, um Sachverhalte und Kommunikationsabläufe mit Taleb A.
aufzuarbeiten. Es handle sich dabei überwiegend um Beschäftigte, die
mit Taleb A. direkt zusammengearbeitet hätten, teilte das
Gesundheitsunternehmen Salus auf Anfrage mit. In einem
Hinweisgeberportal seien bislang zwei Meldungen eingegangen.

Weiterhin wurden den Angaben zufolge mehr als eine Million Dateien
nach einschlägigen Stichworten elektronisch durchsucht und davon
12.000 Dateien genauer überprüft. Zu konkreten Ergebnissen will sich
Salus aktuell jedoch nicht äußern. Es gelte die Maxime, dass Sorgfalt
vor Schnelligkeit gehe, sagte eine Sprecherin. Alle Aspekte sollten
gründlich untersucht werden. Ein Abschlussbericht wird Ende Juli oder
Anfang August erwartet.

Täter arbeitete als Arzt

Salus ist eine gemeinnützige Betreibergesellschaft für
sozialorientierte Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt. Taleb A.
war dort seit 2020 im Maßregelvollzug in Bernburg (Salzlandkreis) als
Arzt tätig. Sein Aufgabengebiet umfasste die psychiatrische Betreuung
von Straftätern auf drei Stationen.

Kurz vor Weihnachten war der Mann aus Saudi-Arabien mit einem Auto
über den Weihnachtsmarkt in Magdeburg gerast, sechs Menschen verloren
ihr Leben und rund 300 Personen wurden verletzt. Die fristlose
Kündigung erfolgte am 23. Dezember 2024.

Kollege machte sich Sorgen

Im Februar war bekanntgeworden, dass sich ein Kollege ein paar Monate
vor dem Anschlag Sorgen um die gesundheitliche Verfassung von Taleb
A. machte und diese Hinweise auch an Vorgesetzte weitergegeben hatte.

Salus hat inzwischen zwei Sachverständige mit Leitungserfahrung in
der forensischen Psychiatrie mit einer Begutachtung beauftragt. Die
beiden Professoren sollen prüfen, inwiefern man anhand des
Wissensstands vor dem Anschlag, den Äußerungen und des Verhaltens von
Taleb A. im Arbeitsumfeld eine mögliche Eigen- oder Fremdgefährdung
hätte erkennen können beziehungsweise müssen.

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