Autofahrer wegen Gesundheitsgefährdung zu Haft verurteilt

Er raste mit seinem Auto durch Darmstadt und verletzte einen anderen
Menschen. Jetzt ist ein Urteil gefallen.

Darmstadt (dpa/lhe) - Das Landgericht Darmstadt hat einen 25 Jahre
alten Autofahrer wegen schwerer Gesundheitsgefährdung und verbotenem
Kraftfahrzeugrennens zu drei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe
verurteilt.

Der Mann war am 2. September 2024 innerorts auf einer Ampelkreuzung
in Darmstadt bei Rot ungebremst mit 100 Stundenkilometern mit seinem
Wagen in ein anderes Auto gerast. Der Fahrer dieses Wagens wurde
lebensgefährlich verletzt. Der Unfall hatte Aufsehen erregt, weil der
Fahrer laut Zeugen gesagt hatte, ein «Gesandter Gottes» zu sein.
Landeskriminalamt und Staatsschutz schlossen aber nach ersten
Ermittlungen Terror-Hintergründe aus.

Die Kollision war als versuchter Mord angeklagt, weil der 25-Jährige
es laut Staatsanwaltschaft billigend in Kauf genommen habe, dass ein
Mensch getötet werden könnte. Die Billigung habe man nicht
zweifelsfrei feststellen können, ebenso wenig ein Motiv, sagte der
Vorsitzende Richter Volker Wagner in der Urteilsbegründung.

Angeklagte litt unter Psychose

Anlass für das Geschehen sei die vom Psychiater festgestellte
cannabisinduzierte Psychose mit manischen Symptomen gewesen, so das
Gericht. In den Monaten vor der Tat war der Darmstädter durch
seltsames Verhalten aufgefallen, unmittelbar vor der Fahrt hatte er
sich mit seinen Chefs gestritten und war von der Arbeit heim
geschickt worden.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten auf fahrlässige
Körperverletzung und verbotenes Kraftfahrzeugrennen plädiert. Die
Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe
gefordert, ein Verteidiger maximal drei Jahre Haft und der zweite
Verteidiger eine Bewährungsstrafe. «Im Sinne der Generalprävention
konnten wir aber nicht mit einer Bewährungsstrafe reagieren», sagte
der Vorsitzende. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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