Gesundheitsminister: «begleitetes Trinken» untersagen
Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der
Öffentlichkeit Bier und Wein trinken. Noch - denn die
Gesundheitsminister der Länder wollen dem ein Ende setzen.
Weimar (dpa) - Die Gesundheitsminister der Länder drängen auf ein
gesetzliches Verbot des sogenannten begleiteten Trinkens von
Jugendlichen ab 14 Jahren. Alkohol als weit verbreitete Droge stelle
bei Kindern und Jugendlichen ein großes Problem dar, sagte die
Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Thüringens
Ressortchefin Katharina Schenk (SPD) zum Abschluss des Treffens mit
ihren Länderkollegen und -kolleginnen in Weimar. Appelle allein
würden nichts am Missbrauch ändern.
Die Länder-Gesundheitsminister folgten einem Antrag aus
Mecklenburg-Vorpommern, der auf eine entsprechende Änderung des
Jugendschutzgesetzes abzielt. Jugendliche in Deutschland dürfen
regulär ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt kaufen und trinken. In
Begleitung einer sorgeberechtigten Person ist das jedoch schon ab 14
Jahren erlaubt - auch in Gaststätten oder in der Öffentlichkeit. Die
entsprechende Regelung im aktuellen Jugendschutzgesetz aus dem Jahr
1952 soll nach dem Willen der Ressortchefs abgeschafft werden.
Vorstoß trifft bei Bundesgesundheitsministerin auf offene Ohren
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) unterstützt das
Anliegen der Länderchefs: «Ich halte den Vorstoß, wie ihn jetzt die
Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister gemacht haben, für
gut.» Sie stehe beim Jugendschutz - der neben dem Alkoholverzehr auch
den Medien- und Drogenkonsum umfasse - im Austausch mit der
Bundesfamilienministerin Karien Priem (CDU).
Bereits im vergangenen Jahr hatte sich die
Gesundheitsministerkonferenz für ein Verbot des sogenannten
begleitenden Trinkens ausgesprochen. Gerade für Jugendliche birgt
Alkohol erhebliche gesundheitliche Gefahren. Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsene reagieren empfindlicher auf Alkohol, weil sich ihre
Organe und vor allem das Gehirn noch entwickeln.
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