Im Büro mit Corona infiziert - Kein Arbeitsunfall

Abstandsregelungen, Masken, Homeoffice: Schutzmaßnahmen sollten in
der Corona-Pandemie Beschäftigte schützen. Nicht immer hat das
geklappt. Die Folgen beschäftigen Gerichte bis heute.

Potsdam (dpa/bb) - Ein Brandenburger Projektleiter hat nach einer
Corona-Erkrankung erfolglos vor Gericht darum gekämpft, dass diese
als Arbeitsunfall anerkannt wird. Es fehle der erforderliche Beweis
dafür, dass die Übertragung mit dem Covid-19-Virus tatsächlich am
Arbeitsplatz erfolgt sei, hieß es vom Landessozialgericht
Berlin-Brandenburg zur Begründung. (Az. L 3 U 174/23)

Als Argument reiche nicht aus, dass das Risiko bei der Arbeit wegen
einer größeren Anzahl an Kontakten höher gewesen sei als im
Privatbereich, so das Gericht. Grundsätzlich komme eine Infektion mit
dem Virus aber als Unfallereignis in Betracht.

Im konkreten Fall jedoch muss die Berufsgenossenschaft nicht für die
ärztliche Behandlung aufkommen und keine Entschädigung zahlen. Die
Entscheidung ist nicht rechtskräftig. 

Behandlung im Krankenhaus

Geklagt hatte ein seinerzeit 45-Jähriger, der im April 2021 an Corona
erkrankt war. Er war damals als Projektleiter in einer Firma mit rund
130 Beschäftigten tätig. Unmittelbar bevor der Mann erkrankte, hatte
er an einer etwa zweistündigen Besprechung teilgenommen. Danach
wurden mehrere Teilnehmer positiv auf das Covid-19-Virus getestet.
Beim Kläger verschlechterte sich der Gesundheitszustand demnach so
sehr, dass er rund zwei Wochen im Krankenhaus behandelt wurde. 

Da die Berufsgenossenschaft es ablehnte, die Erkrankung als
Arbeitsunfall anzuerkennen, klagte der Mann vor dem Potsdamer
Sozialgericht - ohne Erfolg. Das Landessozialgericht bestätigte die
Entscheidung in zweiter Instanz. Die Richter blieben damit bei ihrer
bisherigen Linie. Im vergangenen Jahr hatte auch eine Berliner
Verkäuferin erfolglos geklagt.

Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK

Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.

Jetzt der TK beitreten





Zur Startseite