Gericht: Corona-Maßnahmen mit Ausnahmen verfassungskonform
Anfang 2021 war Sachsen ein Corona-Hotspot mit der bundesweit
höchsten Infektionsquote. Die Maßnahmen der Staatsregierung empfanden
viele als zu hart. Nun hat das Verfassungsgericht entschieden.
Leipzig (dpa/sn) - Kontakt- und Ausgangssperren, Alkoholverbot in der
Öffentlichkeit, Begrenzung der Teilnehmerzahl von Zusammenkünften:
Auf die Corona-Pandemie hat die Staatsregierung Anfang 2021 mit
umfangreichen Maßnahmen reagiert. Diese waren nach einer Entscheidung
des sächsischen Verfassungsgerichtshofs in weiten, aber nicht allen
Teilen verfassungskonform.
Zwei Maßnahmen nicht verfassungskonform
Die Corona-Schutzverordnungen vom 26. Januar 2021 und vom 12. Februar
2021 seien mit zwei Ausnahmen verfassungsgemäß gewesen, sagte der
Präsident des Verfassungsgerichtshofs in Leipzig, Matthias Grünberg.
Lediglich die Beschränkungen der Teilnehmerzahl bei Eheschließungen
und Beerdigungen sowie die nächtliche Ausgangssperre hätten gegen die
sächsische Verfassung verstoßen.
Laut Gericht waren die Beschränkungen der Teilnehmerzahlen bei
Eheschließungen und Beerdigungen nicht an die Inzidenz angeknüpft.
Zudem habe es an einem Ausgleich zwischen dem Schutz von Leben und
Gesundheit und der besonderen Bedeutung dieser Ereignisse für das
familiäre Miteinander gefehlt. Für eine nächtliche Ausgangssperre
habe die zugrunde gelegte Gefahrenprognose keine ausreichende
Grundlage geboten, begründeten die Verfassungshüter ihre
Entscheidung.
Dagegen beanstandeten die Richter alle anderen Maßnahmen nicht,
darunter die Beschränkungen der Teilnehmerzahl bei Versammlungen, bei
Kontakten im öffentlichen und privaten Raum. Die Anträge zu anderen
Maßnahmen, etwa die Schließung von Gaststätten und körpernahen
Dienstleistungsbetrieben sowie ein Alkoholverbot in der
Öffentlichkeit, hatte der Verfassungsgerichtshof nicht zugelassen.
Sachsen war Anfang 2021 Corona-Hotspot
Anfang 2021 war Sachsen in der Corona-Pandemie der negative
Spitzenreiter in Deutschland und hatte die höchste
Sieben-Tage-Inzidenz aller Bundesländer. Tagelang lag nach Angaben
des Robert Koch-Instituts dieser Wert - die Neuinfektionen pro
100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche - über 300. Täglich starben
laut sächsischem Sozialministerium oftmals mehr als 100 Menschen an
oder mit dem Coronavirus im Freistaat. Dann traten die beiden
verschärften Verordnungen in Kraft.
Vorwurf: Ohne wissenschaftliche Grundlagen agiert
38 Landtagsabgeordnete der AfD hatten in dem sogenannten
Normenkontrollverfahren erreichen wollen, dass die beiden
Vorschriften der Corona-Schutzverordnungen für verfassungswidrig
erklärt werden. In der mündlichen Verhandlung hatte deren
Prozessvertreter erklärt, dass die Staatsregierung ohne
wissenschaftlich basierte Grundlagen einschneidende Regelungen für
die Bevölkerung getroffen habe. Die Maßnahmen seien unverhältnismä
ßig
und deren Zusammenhang mit dem damaligen Infektionsgeschehen nicht
ersichtlich gewesen.
Staatsregierung: Maßnahmen, um Leben zu schützen
Der Vertreter der Staatsregierung hatte zwar eingeräumt, dass es
unerfreuliche, bisweilen auch harte Maßnahmen gewesen seien. Es sei
aber das Ziel verfolgt worden, bestmöglich Leben und Unversehrtheit
der Menschen zu schonen. Zudem sei damals die Zeit für umfassende,
wissenschaftlich basierte Grundlagen nicht vorhanden gewesen. Später
gewonnenes Wissen könne man den Verordnungen nun nicht zum Vorwurf
machen.
Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK
Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.