Strafbefehl für Pflegekraft nach Erotikvideo rechtskräftig
Eine Pflegekraft fertigt während der Arbeitszeit erotische Aufnahmen
an. Das hat nun finanzielle Folgen für sie.
Bad Neustadt a.d. Saale (dpa/lby) - Ein Strafbefehl für eine
Pflegekraft wegen des Drehs eines Erotikvideos während ihrer Arbeit
in einem Pflegeheim in Unterfranken ist rechtskräftig. Die Angeklagte
habe keinen Einspruch dagegen eingelegt, teilte der Direktor des
Amtsgerichts in Bad Neustadt a.d. Saale auf Nachfrage mit. Das
Gericht hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schweinfurt den
Strafbefehl gegen die 39-Jährige erlassen. Dieser sieht eine
Geldstrafe von 2.500 Euro vor.
Auf dem Pornovideo der Frau ist ein kognitiv beeinträchtigter
Heimbewohner zu sehen - er soll nicht gewusst haben, dass zu sehen
war. Die Tat soll sich zwischen Dezember 2022 und März 2024 ereignet
haben, das Video sei live ins Internet übertragen worden. Nach
Ansicht der Staatsanwaltschaft hat sich die Beschuldigte dadurch der
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
schuldig gemacht.
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