Höchstes Gericht verhandelt über AfD-Klage bei U-Ausschuss
Hessens Untersuchungsausschuss zur Corona-Politik existiert schon
seit einem Jahr, ohne inhaltlich zu arbeiten. Die AfD sieht sich
thematisch beschnitten. Damit befasst sich nun der Staatsgerichtshof.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessens höchstes Gericht hat über die
AfD-Verfassungsklage zum stockenden Corona-Untersuchungsausschuss
verhandelt. Die größte Oppositionsfraktion will die angestrebte
Aufklärung der einstigen hessischen Pandemie-Politik thematisch
weitaus weiter fassen als die übrigen vier Fraktionen des Landtags.
Die mündliche Verhandlung des Staatsgerichtshofs in Wiesbaden dauerte
mehrere Stunden. Das Urteil wird erst in einigen Wochen oder wenigen
Monaten erwartet (Az. P. St. 2974).
Der Landtag hatte diesen Untersuchungsausschuss bereits vor einem
Jahr auf Betreiben der AfD-Opposition eingesetzt, bisher hat er aber
nicht seine inhaltliche Arbeit aufgenommen. Nach dem AfD-Antrag mit
43 Fragen hatte das Parlament auf Initiative der übrigen Fraktionen
wegen verfassungsrechtlicher Bedenken mehrere Gutachten in Auftrag
gegeben. Nach deren Lektüre kürzten CDU, SPD, Grüne und FDP den
Untersuchungsauftrag auf nur noch sieben Punkte.
AfD wollte auch Lockdowns und Maskenpflichten beleuchten
Hiergegen klagte die AfD-Fraktion: Die Bürger hätten ein Anrecht auf
umfassende Aufklärung der einstigen Corona-Politik. Auch bei der
Zusammensetzung des Ausschusses strebt die Oppositionsfraktion
Änderungen zu ihren Gunsten an. Zuerst hatte sie auch etwa Lockdowns,
Impfungen und Maskenpflichten zum Thema machen wollen. Die übrigen
Fraktionen kritisierten jedoch, das fasse die Untersuchungsthemen zu
weit.
Vor den elf höchsten Richterinnen und Richtern des Landes sagte der
AfD-Prozessbevollmächtigte Christoph Basedow, der
Untersuchungsausschuss müsse eine wirksame parlamentarische Kontrolle
ermöglichen - ohne die starke thematische Beschneidung von 43 auf nur
noch sechseinhalb Punkte. Der Landtag habe hier einen weiten
Ermessensspielraum. In dem Ausschuss sollten Erkenntnisse für
künftige Notlagen gewonnen werden.
Vertreter des Landtags: Keine Verschwörungstheorien beleuchten
Laut dem Prozessbevollmächtigten des Landtags, Christoph Henckel,
darf der Ausschuss nicht Sachverhalte untersuchen, für die er als
hessisches Gremium nicht zuständig ist. Die ursprünglich 43
AfD-Fragen richteten sich auch auf ferne Institutionen wie die
EU-Kommission und die Weltgesundheitsorganisation sowie auf viele
unbestimmte Sachverhalte. Es sei nicht Aufgabe des
Untersuchungsausschusses, «wilden Vermutungen» und
Verschwörungstheorien nachzugehen.
Auch Landesanwältin Monika Böhm, die in verfassungsrechtlichen
Verfahren vor dem Staatsgerichtshof die Interessen der Öffentlichkeit
vertritt, stufte die Klage der AfD-Fraktion als inhaltlich
unbegründet ein. Mit den zahlreichen Untergliederungen der
ursprünglichen 43 AfD-Punkte sei es insgesamt sogar um mehr als 100
oft unbestimmte Fragen gegangen.
Gerichtspräsident: «Das interessiert die Leute doch?»
Bei der Betrachtung abgelehnter Einzelthemen fragte Gerichtspräsident
Wilhelm Wolf etwa bei der AfD-Frage nach Nebenwirkungen von
Corona-Impfstoffen mit Blick auf den Prozessbevollmächtigten des
Landtags, Henckel, rhetorisch: «Das interessiert die Leute doch?»
Henckel erwiderte, auch bei Zulassung und Kauf von Impfstoffen seien
die EU-Kommission beziehungsweise der Bund zuständig - nicht aber das
Land Hessen.
Auch hinsichtlich nur noch sieben Fragen hatte sich der
Untersuchungsausschuss im April 2025 gleichwohl auf die Anforderung
vieler Akten mit insgesamt mehreren Tausend Seiten und die Ladung von
gut einem Dutzend Sachverständigen, darunter bekannte Virologen,
geeinigt.
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