Hamburger Vorstoß zum Umgang mit psychisch kranken Tätern
In Hamburg verletzt eine Frau 18 Menschen mit einem Messer. Zuvor war
sie aus der Psychiatrie entlassen worden. Mehr Zusammenarbeit unter
den Ländern soll helfen, solche Taten zu vermeiden.
Hamburg (dpa) - Vor dem Hintergrund der jüngsten Gewalttaten setzt
sich Hamburg für eine länderübergreifende Zusammenarbeit zur
Verringerung der Gefährdungsrisiken durch psychisch erkrankte
Menschen ein. Ein Beschlussvorschlag für die in Bremerhaven
beginnende Innenministerkonferenz sieht dazu unter anderem eine
bessere Abstimmung der Sicherheits- und Gesundheitsbehörden vor, wie
ein Sprecher der Hamburger Innenbehörde der Deutschen Presse-Agentur
sagte.
In Hamburg hatte Ende Mai eine 39-jährige Frau bei einer
Messerattacke auf dem Hauptbahnhof 18 Menschen verletzt. Sie war erst
tags zuvor aus einer psychiatrischen Klinik in Niedersachsen
entlassen worden und bereits zuvor durch Gewalttaten aufgefallen. Am
Pfingstwochenende hatte dann eine Frau in München mehrere Menschen
mit einem Messer angegriffen. Polizeibeamte schossen auf sie und
verletzten sie tödlich. Auch diese Frau hatte sich vor der Tat
auffällig verhalten.
Früherkennungssystem soll Risiko minimieren
«Für Hamburg steht fest, dass die Maßnahmen im Umgang mit
Gefährdungsrisiken im Kontext psychischer Erkrankungen weiter zu
intensivieren sind und die behördenübergreifende sowie
länderübergreifende Zusammenarbeit ausgebaut werden muss, um das
Risiko solcher Taten für die Zukunft bestmöglich zu reduzieren»,
sagte der Sprecher der Innenbehörde, Daniel Schaefer.
Ziel müsse es sein, ein System zur Früherkennung und Minimierung von
Risiken bei Menschen mit psychischer Erkrankung zu etablieren.
«Relevante Erkenntnisse zu psychischen Erkrankungen müssen den
zuständigen Behörden, das heißt eben auch der Polizei, zugänglich u
nd
ein Datenaustausch möglich gemacht werden», sagte er.
Der Hamburger Vorschlag nehme Bezug auf den Koalitionsvertrag der
schwarz-roten Bundesregierung. Demnach soll die frühzeitige Erkennung
entsprechender Risiken bei Menschen mit psychischen Auffälligkeiten
sichergestellt werden. Dazu soll eine gemeinsame Risikobewertung und
ein behördenübergreifendes Risikomanagement eingeführt werden.
Maßnahmen unterhalb der Unterbringung gefordert
«Wir regen außerdem ein nationales Kompetenzzentrum für
Risikobewertung an - ähnlich zum seit Oktober 2024 bestehenden
Kompetenzzentrum für Risikobewertung in Hamburg -, was neben
polizeilicher auch psychologische Expertise vorhält», sagte Schaefer.
Zudem müsse geprüft werden, wie unterhalb der Schwelle einer mit
hohen Hürden verbundenen gerichtlich angeordneten Unterbringung
zusätzliche Optionen rechtssicher verankert werden könnten. Als
Beispiele nannte der Sprecher eine verbindliche medizinische
Überwachung oder die Verpflichtung zur Annahme von
Therapieangeboten.
«In diesem Zusammenhang schlagen wir außerdem vor, dass im Anschluss
an eine geschlossene Unterbringung die verbindliche Überprüfung der
Medikamenteneinnahme als rechtliche Verpflichtung eingeführt wird,
mit dem Ziel, dass Patienten bei der Entlassung die Auflage erhalten,
ihre Medikamente täglich unter Aufsicht einzunehmen.»
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