Staatsgerichtshof befasst sich mit AfD-Klage bei U-Ausschuss
Der vor einem Jahr eingesetzte Untersuchungsausschuss zur
Corona-Politik hat seine inhaltliche Arbeit immer noch nicht
begonnen. Warum beschäftigen sich nun Hessens höchste Richter mit
diesem Gremium?
Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessens Staatsgerichtshof verhandelt heute
(11.00 Uhr) über die AfD-Verfassungsklage zum
Corona-Untersuchungsausschuss. Das Urteil des höchsten Gerichtes des
Landes in Wiesbaden wird erst in einigen Wochen oder wenigen Monaten
erwartet (Az. P. St. 2974).
Der Landtag hat bereits vor einem Jahr seinen Untersuchungsausschuss
zur früheren Corona-Politik auf Betreiben der AfD-Opposition
eingesetzt. Bislang hat er aber nicht seine inhaltliche Arbeit
aufgenommen.
Streit um Umfang des Untersuchungsauftrags
Zu dem AfD-Antrag mit 43 Fragen hatte der Landtag in Wiesbaden zuvor
auf Initiative der übrigen vier Fraktionen wegen
verfassungsrechtlicher Bedenken mehrere Gutachten in Auftrag gegeben.
Nach deren Lektüre kürzten CDU, SPD, Grüne und FDP den
Untersuchungsauftrag auf nur noch sieben Anfragen.
Die AfD-Fraktion reichte Verfassungsklage dagegen ein - die
Bürgerinnen und Bürger hätten ein Anrecht auf umfassende Aufklärung
der einstigen Corona-Politik. Auch bei der Zusammensetzung des
Untersuchungsausschusses verlangt die Oppositionsfraktion Änderungen
zu ihren Gunsten.
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