Mord-Urteil gegen angeblichen Heilpraktiker rechtskräftig

Ein angeblicher Heilpraktiker wird im Juni 2024 wegen Mordes an
seiner Ehefrau vom Landgericht Flensburg verurteilt. Ein knappes Jahr
später ist das Urteil rechtskräftig.

Flensburg/Leipzig (dpa/lno) - Das Urteil des Landgerichts Flensburg
wegen Mordes gegen einen vorgeblichen Heilpraktiker ist
rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig verwarf die
Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 20. Mai, wie der BGH
mitteilte. Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des
Angeklagten ergab demnach keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil.

Der Mann war am 12. Juni 2024 wegen Mordes an seiner Ehefrau zu einer
lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Zudem stellte das
Landgericht Flensburg die besondere Schwere der Schuld fest. Damit
ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar
möglich, in der Praxis aber nahezu ausgeschlossen. 

Gericht: Mann hatte aus Habgier heimtückisch getötet

Er habe seine schwer kranke, vermögende Ehefrau aus Habgier getötet,
auch das Mordmerkmal der Heimtücke liege vor, sagte der Vorsitzende
Richter der Ersten Großen Strafkammer damals. Der zur Tatzeit 53
Jahre alte Deutsche hatte nach Ansicht des Gerichts Sorge, dass sein
langjähriges Doppelleben - er hatte zahlreiche sexuelle Kontakte
außerhalb der Ehe und keine Zulassung als Heilpraktiker - aufflog und
seine Frau sich trennen würde.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er ihr Mitte August 2022 in
einem kleinen Ort im Kreis Schleswig-Flensburg zunächst eine
Überdosis aus verschiedenen Medikamenten verabreicht hatte. Als sie
anders als von ihm erwartet nicht sofort verstorben sei, habe er mit
einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von etwa 20 Zentimetern
zweimal in den Bauch der geschwächten Frau eingestochen. Gestorben
ist sie den Angaben zufolge aber letztlich an einer
Tablettenintoxikation.

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