Falsche Narkoseärztin: Erneut Revision eingelegt
Das Landgericht Kassel hatte die Frau in einem Revisionsverfahren zu
15 Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Nun
muss der Bundesgerichtshof den Fall zum zweiten Mal prüfen.
Kassel (dpa/lhe) - In dem aufgerollten Verfahren gegen eine falsche
Narkoseärztin in Kassel ist Revision eingelegt worden. Wie ein
Sprecher des Landgerichts Kassel bestätigte, haben sowohl die
Verteidigung der Frau als auch die Nebenklage von dem Rechtsmittel
Gebrauch gemacht. Damit muss sich der Bundesgerichtshof (BGH) in
Karlsruhe erneut mit dem Fall beschäftigen. Zuvor hatten mehrere
Medien darüber berichtet.
Die heute 54-Jährige arbeitete als Anästhesistin, obwohl sie keine
war - und verursachte durch Behandlungsfehler den Tod von drei
Patienten. Im Mai 2022 hatte die 6. Große Strafkammer des Kasseler
Landgerichts sie unter anderem wegen dreifachen Mordes und versuchten
Mordes in zehn Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit
Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt. Der BGH
hob damals das Urteil dann aber teilweise auf und verwies den Fall
zur Neuverhandlung an das Kasseler Landgericht zurück, unter anderem,
weil er den Tötungsvorsatz nicht ausreichend begründet sah.
Milderes Urteil im Berufungsverfahren
Dessen 10. Große Strafkammer war den Forderungen der
Staatsanwaltschaft Kassel in dem Revisionsverfahren gefolgt und
verurteilte die Frau jüngst wegen Körperverletzung mit Todesfolge in
drei Fällen und gefährlicher Körperverletzung in zehn Fällen zu 15
Jahren Haft. Damit fiel das Urteil deutlich milder aus als im ersten
Prozess.
Die Nebenklage hatte beantragt, die 54-Jährige wegen Mordes erneut zu
einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen und die besondere
Schwere der Schuld festzustellen. Ihre Verteidiger hatten für eine
Gesamtfreiheitsstrafe von sieben bis acht Jahren wegen gefährlicher
Körperverletzung beziehungsweise acht Jahre wegen gefährlicher
Körperverletzung mit Todesfolge plädiert.
Gefälschte Approbationsurkunde
Die Verurteilte hatte sich mit einer gefälschten Approbationsurkunde
eine Anstellung als Narkoseärztin in einem Hospital in
Fritzlar (Schwalm-Eder-Kreis) erschlichen und war dort jahrelang
tätig gewesen.
Ihr Werdegang ist verschlungen: Mal studierte sie Biologie, mal
Zahnmedizin. Sie absolvierte eine Heilpraktikerprüfung sowie
zahlreiche Praktika. Abschluss und Promotion erfolgten schließlich in
Biologie. Der Doktorgrad wurde ihr von der Uni Kassel allerdings
wegen eines Plagiats wieder entzogen. Einen zweiten Doktortitel soll
sie im Internet gekauft haben. Eine abgeschlossene Ausbildung als
Ärztin hat die 54-Jährige nicht.
2018 wechselte sie in den Reha-Bereich einer Klinik in
Schleswig-Holstein - laut Ermittlern ebenfalls wieder unter falschen
Angaben. Doch beim Wechsel der Ärztekammer wurden Unstimmigkeiten in
ihren Unterlagen entdeckt. Die Frau zeigte sich schließlich wegen
Anstellungsbetrugs selbst an, die Ärztekammer Hessen und ihr früherer
Arbeitgeber ebenfalls.
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