Verteidiger in Prozess gegen Pflegekräfte: Kein Mordversuch

In der Oberpfalz sollen Pflegekräfte versucht haben, Senioren mit
Medikamenten zu töten. Die Verteidiger sehen keine Tötungsabsicht.
Ihre Mandanten hätten Leiden lindern wollen.

Regensburg (dpa/lby) - Vier Pflegekräften wird vor dem Landgericht
Regensburg versuchter Mord an insgesamt drei Senioren durch die Gabe
von nicht ärztlich verordneten Medikamenten vorgeworfen, in einem
Fall durch Unterlassen. Aus Sicht der Verteidiger hätten ihre
Mandanten lediglich das Leiden der sich bereits im Sterbeprozess
befindenden Senioren lindern wollen. Sie plädierten bei drei
Angeklagten auf Bewährungsstrafen und bei einem auf Freispruch.

Es geht um drei Senioren, die in Einrichtungen des Pflegedienstes in
der Oberpfalz untergebracht waren. Einer starb 2018, zwei weitere
2023. Angeklagt sind der damalige Pflegedienstleiter und drei seiner
Mitarbeiter.

Patienten sollen extrem schmerzhafte Erkrankungen gehabt haben

Die Verteidiger schilderten die schweren, vielfältigen und teils
extrem schmerzhaften Grunderkrankungen der Patienten, die sich alle
drei bereits im Sterbeprozess befunden hätten. Dabei verwiesen sie
auf medizinische Gutachten sowie auf umfangreiche Patientenakten. Ein
Patient soll der Verabreichung eines Medikamentes zugestimmt haben.

Der Pflegedienstleiter soll einem der Senioren ein nicht verordnetes
Fentanyl-Pflaster aufgeklebt und die durch zwei Pflegerinnen
durchgeführte Gabe von nicht ärztlich verschriebenen Medikamenten an
zwei weitere Patienten mitgeplant haben. 

Staatsanwaltschaft: Heimtücke und niedere Beweggründe

Die Staatsanwaltschaft hatte in der Anklage argumentiert, in allen
drei Fällen sei zwar nicht zweifelsfrei feststellbar, ob die -
potenziell tödliche - Medikamentengabe den Tod der Senioren
tatsächlich verursachte. Jedoch sei das Ziel gewesen, deren Leben
«nach Gutdünken selbstherrlich gezielt zu verkürzen». Sie sah die
Mordmerkmale Heimtücke und niederen Beweggründe als erfüllt an.

Am Donnerstag hatte der Staatsanwalt mehrjährige Freiheitsstrafen
gefordert und drei Angeklagten versuchten Mord, gefährliche
Körperverletzung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
vorgeworfen sowie dem vierten versuchten Mord durch Unterlassen.

Verteidiger: Kein Tötungsvorsatz

Die Verteidiger gingen bei dem Pflegedienstleiter und den beiden
Pflegerinnen von gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das

Betäubungsmittelgesetz aus. Der Anwalt des vierten Pflegers forderte
Freispruch. Einen Tötungsvorsatz hätten ihre Mandanten nicht gehabt.
Sie seien engagiert und um die Senioren besorgt gewesen, eine der
Pflegerinnen habe von ihrem Traumberuf gesprochen. Sie hätten sich
mit den Patienten gut verstanden.

Das Urteil soll am 23. Juni (11.00 Uhr) gesprochen werden.

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