Lachgas-Verbot für Jugendliche auf dem Weg
Lachgas ist zu einer Freizeitdroge geworden und häufig nicht schwer
zu bekommen. Dabei warnen Experten seit längerem vor Gefahren,
besonders für Jüngere. Jetzt kommen strengere Vorgaben in Sicht.
Berlin (dpa) - Der Verkauf von Lachgas als riskante Partydroge soll
vor allem zum Schutz junger Menschen bundesweit beschränkt werden.
Für Kinder und Jugendliche sollen Erwerb und Besitz verboten werden,
wie ein jetzt auf den Weg gebrachter Gesetzentwurf von
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorsieht. Generell
untersagt werden sollen der Online-Handel und der Kauf an
Selbstbedienungsautomaten. Auch die Verfügbarkeit von K.o-Tropfen,
die teils als «Vergewaltigungsdroge» genutzt werden, soll eingedämmt
werden.
«Kein harmloser Spaß»
Warken hatte bereits deutlich gemacht, dass Lachgas «kein harmloser
Spaß», sondern besonders für Kinder und Jugendliche mit hohen
Gesundheitsrisiken verbunden sei. «Bei intensivem akutem Konsum droht
Bewusstlosigkeit», heißt es in dem Entwurf, der der Deutschen
Presse-Agentur vorliegt. Bei direktem Konsum aus einer Kartusche
drohten wegen der Abkühlung auf bis zu 55 Grad minus Erfrierungen
sowie Lungengewebe-Verletzungen durch den Gasdruck.
Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einigen Jahren als
Partydroge auf dem Vormarsch. Konsumenten atmen den euphorisierenden
Stoff, der in der Medizin als leichtes Betäubungsmittel gegen Ängste
und Schmerzen eingesetzt wird, über Luftballons ein. Einen Entwurf
für Verkaufsverbote hatte auch noch Warkens Amtsvorgänger Karl
Lauterbach (SPD) vorgelegt, er wurde aber nicht mehr umgesetzt.
Einige Städte und Länder führten daher eigene Regelungen ein.
Im Visier stehen auch die Chemikalien Gamma-Butyrolacton und
1,4-Butandiol. Sie sind als K.-o.-Tropfen bekannt, die in Getränke
gegeben werden können. Nach einigen Minuten wird Opfern dadurch
schwindelig, sie können das Bewusstsein verlieren. Täter nutzen die
Zeit etwa für Sexualdelikte oder um Opfer auszurauben. Laut Entwurf
sollen die Substanzen bezogen auf bestimmte Mengen künftig unter ein
«Umgangsverbot» für neue psychoaktive Stoffe fallen.
Ausnahmen für Sprühsahne
Weil die Chemikalien verbreitet zu anderen Zwecken verwendet werden,
sind Ausnahmen von Verkaufsverboten vorgesehen. Bei Lachgas sollen
Kartuschen mit bis zu acht Gramm Füllmenge auf dem Markt bleiben
können, die etwa zum Aufschäumen von Schlagsahne dienen. Das gilt
auch für Fertigsprühsahne.
Der Entwurf geht jetzt in die weitere regierungsinterne Abstimmung
und muss dann noch ins Kabinett und vom Bundestag beschlossen werden.
In Kraft treten sollen die Neuregelungen drei Monate nach der
Verkündung - zum Vorbereiten von Umstellungen im Handel und an
Automaten und für Altersprüfungen.
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