1.700 Menschen in NRW warten auf rettendes Spenderorgan

Ein Spenderorgan kann das Leben schwer kranker Menschen retten. Doch
häufig warten sie vergeblich - auch, weil viele Menschen zu Lebzeiten
keine Entscheidung treffen wollen.

Düsseldorf (dpa/lnw) - 1.700 schwerkranke Menschen in
Nordrhein-Westfalen warten derzeit auf ein lebensrettendes
Spenderorgan. Für viele von ihnen wird die Hilfe wohl zu spät kommen,
denn im vergangenen Jahr wurden in NRW nur 495 Organe gespendet, wie
aus Zahlen der Stiftung Eurotransplant hervorgeht. 

«Die Zahl der gespendeten Organe ist damit auch weiterhin viel zu
niedrig», sagte der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister
Karl-Josef Laumann (CDU). Noch immer müssten zu viele Menschen
sterben, weil nicht rechtzeitig ein Spenderorgan zur Verfügung
steht. 

An diesem Samstag ist der bundesweite Tag der Organspende. Er soll
Bürgerinnen und Bürger dazu auffordern, sich mit dem Thema
auseinanderzusetzen, eine Entscheidung zu treffen und diese auch
dokumentieren.

Ausdrückliche Zustimmung erforderlich

Nach derzeitiger Rechtslage können Menschen nach ihrem Tod nur dann
zu Organspendern werden, wenn es eine ausdrückliche Zustimmung dafür
gibt. Dokumentiert werden kann diese Zustimmung zu Lebzeiten etwa
durch einen Organspendeausweis. Seit vergangenem Jahr gibt es
außerdem die Möglichkeit, die eigene Entscheidung in einem digitalen
Organspenderegister zu hinterlegen.

Doch zu viele Menschen hätten ihren Willen für oder gegen eine
Organspende nach dem Tod nicht schriftlich festgehalten. «Deshalb
möchte ich Mut machen, für sich eine Entscheidung zu treffen. Nur das
schafft Klarheit», sagte Gesundheitsminister Laumann. «Das gilt im
Übrigen auch für die Angehörigen. Denn: Liegt keine Entscheidung vor,

werden die Angehörigen gefragt, was in einer ohnehin schon
schwierigen Situation dann eine zusätzliche Belastung darstellt.»

«Die Gesellschaft hat jede Entscheidung zu respektieren»

Er wolle niemanden dazu drängen, seine Organe nach dem Tod zu
spenden, betonte Laumann. «Die Gesellschaft hat jede Entscheidung -
ob sie für oder gegen die Bereitschaft zur Organspende ausfällt - zu
respektieren. Wichtig ist aber, dass man zu Lebzeiten eine
Entscheidung trifft und diese dokumentiert.» Laumann betonte: «Diese
Entscheidung ist jedem erwachsenen Menschen zuzumuten.»

Gleichzeitig machte sich der Minister erneut für eine Änderung der
Rechtslage stark. Laumann wirbt seit Jahren für die sogenannte
Widerspruchslösung, bei der grundsätzlich bei jedem Menschen nach dem
Tod die Entnahme von Organen erlaubt wäre, sofern man zu Lebzeiten
nicht ausdrücklich widerspricht. Die Politik ringt seit Jahren um
diese Änderung der Rechtslage.

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