Haftstrafen für Pflegekräfte wegen Mordversuchs gefordert
In der Oberpfalz sollen vier Pflegekräfte versucht haben, Senioren
mit Medikamenten zu töten. Nun sind vor dem Landgericht die ersten
Plädoyers gehalten worden.
Regensburg (dpa/lby) - Vier Pflegekräften aus der Oberpfalz wird
versuchter Mord an insgesamt drei Senioren vorgeworfen. Vor dem
Landgericht Regensburg haben nun die Staatsanwaltschaft und die
Nebenklage-Vertretung plädiert, wie eine Justizsprecherin mitteilte.
Für den Hauptangeklagten plädierte der Staatsanwalt den Angaben nach
auf 14 Jahre Haft sowie ein lebenslanges Berufsverbot wegen
Mordversuches, für zwei Pflegerinnen auf je acht Jahre Haft samt
lebenslangem Berufsverbot wegen Mordversuches sowie für einen
weiteren Pfleger auf vier Jahre Haft und ein vierjähriges
Berufsverbot wegen versuchten Mordes durch Unterlassen.
Die Nebenklage-Vertretung habe sich weitgehend angeschlossen, jedoch
ohne ein konkretes Strafmaß zu benennen, teilte die Sprecherin mit.
Drei Senioren später gestorben
Unter den Angeklagten ist laut Anklage der Inhaber eines
Pflegedienstes, der mehrere Senioren-Wohngemeinschaften betrieb. 2018
soll er demnach einem hochbetagten Bewohner ein Fentanyl-Pflaster
aufgeklebt haben, obwohl dies nicht von einem Arzt verschrieben
worden war. Der Senior sei wenig später gestorben. Weitere
Pflegekräfte sollen von der Medikamentengabe gewusst, aber nichts
unternommen haben.
Im zweiten Fall soll eine Pflegerin einem Bewohner im September 2023
ohne medizinische Indikation zwei Fentanyl-Pflaster aufgeklebt haben.
Der Senior starb ebenfalls wenig später. Im Dezember 2023 soll eine
Pflegekraft einer Seniorin Morphium verabreicht haben, was ebenfalls
nicht ärztlich verschrieben gewesen sei. Die 93-Jährige starb wenig
später. Der Inhaber des Pflegedienstes soll diese beiden Taten
mitgeplant haben.
Staatsanwaltschaft: Opfer waren wehrlos
In allen drei Fällen sei nicht zweifelsfrei feststellbar, ob die -
potenziell tödliche - Medikamentengabe den Tod der Senioren
tatsächlich verursachte, so die Staatsanwaltschaft. Jedoch sei das
Ziel der Taten gewesen, deren Leben zu verkürzen. Die
Staatsanwaltschaft sah die Mordmerkmale der niederen Beweggründe und
der Heimtücke als erfüllt an.
Der Prozess soll am Freitag mit den Schlussvorträgen der Verteidiger
fortgesetzt werden.
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