Anwälte schildern in Folterprozess Qualen der Opfer

Ein Arzt soll für das Assad-Regime in Syrien getötet und gefoltert
haben. Später arbeitet er unbescholten in Deutschland. Der seit über
drei Jahren dauernde Prozess geht auf sein Ende zu.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im Frankfurter Prozess gegen den
mutmaßlichen Folterarzt Alaa M. aus Syrien haben die Rechtsanwälte
der Opfer deren Qualen geschildert. «Die hier verhandelten Taten
gehören zu den schwersten, die man sich vorstellen kann», sagte einer
von ihnen in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht (OLG). Sein
Mandant war mit seinem Bruder inhaftiert gewesen, M. soll die Männer
im Militärkrankenhaus der syrischen Stadt Homs geschlagen, getreten
und schließlich den an Epilepsie leidenden Bruder mit einer
Medikamentengabe getötet haben. 

Ein weiterer Rechtsanwalt schilderte, wie der Anhänger des
Assad-Regimes seinen Mandanten misshandelt und geschlagen habe. 

«Nur noch Schlachthöfe»

Ein weiterer Häftling war gerade volljährig geworden, nachdem er
wegen der Teilnahme an einer Demonstration verhaftet wurde und wegen
seiner Verletzungen nach massiven Folterungen in eine Klinik verlegt
werden wollte - trotz der Warnungen von Mithäftlingen, es gebe «keine
Krankenhäuser mehr, nur noch Schlachthöfe», wie sein Anwalt sagte:
«Er dachte, dass es nicht mehr schlimmer kommen könne, doch er irrte
sich.» 

Der heute 40-jährige M. habe ihn in einem Folterraum in der Klinik
mit Händen und Füßen an der Decke aufgehängt und geschlagen.
Anschließend habe er den am Boden liegenden jungen Mann mit einer
Flüssigkeit besprüht und seinen Arm angezündet. 

Der Angeklagte bezeichnete sich in dem seit mehr als drei Jahren
dauernden Prozess bislang als nicht schuldig, sondern als Opfer eines
Komplotts. 

Lebenslange Haft gefordert

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer vergangene Woche
lebenslange Haft, Sicherungsverwahrung und Berufsverbot für den
syrischen Arzt gefordert, und zwar wegen Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. M. sei eine Gefahr für die
Allgemeinheit, so die Staatsanwältinnen. Die Anklagebehörde legt dem
Mann zwei Todesfälle und acht Fälle schwerer Folter zur Last,
begangen in den Jahren 2011 und 2012. Der Senat des OLG will am 16.
Juni sein Urteil verkünden. 

M. war 2015 nach Deutschland gereist und hatte in mehreren Kliniken
als Orthopäde gearbeitet, zuletzt im nordhessischen Bad Wildungen. Im
Sommer 2020 wurde er festgenommen - Opfer hatten den Arzt in einer
TV-Dokumentation über Homs wiedererkannt. Seitdem sitzt er in
Untersuchungshaft. Ein Gutachter attestierte ihm einen Sadismus. 

Dass sich der Arzt wegen Verbrechen in seiner Heimat vor einem
deutschen Gericht verantworten muss, liegt auch am sogenannten
Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht. Es erlaubt, auch hierzulande
mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu
verfolgen.

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