BGH entscheidet zu Erfolgshonorar für Studienplatzvermittler

Reicht die Abi-Note nicht für ein Medizinstudium in Deutschland,
versuchen es manche Interessenten im Ausland - mit Hilfe
spezialisierter Agenturen. Ein Streit um deren Vergütung landete in
Karlsruhe.

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am
Donnerstag (8.45 Uhr) über die Zulässigkeit eines Erfolgshonorars bei
der Vermittlung von Medizinstudienplätzen im Ausland. Es geht um die
Frage, ob Studienbewerber bereits mit der Zusage eines Studienplatzes
die volle Vermittlungsvergütung zahlen müssen - unabhängig davon, ob

sie den Platz tatsächlich annehmen.

Wer sich im Ausland für ein Medizinstudium bewerben will, kann sich
dabei von professionellen Agenturen unterstützen lassen. Ein junger
Mann aus der Nähe von München hatte mit Hilfe einer solchen Agentur
namens StudiMed einen Studienplatz an einer Universität in Bosnien
erhalten. Die Vermittler stellten ihm dafür fast 11.200 Euro in
Rechnung. Doch der Abiturient wollte den Platz nicht annehmen und
daher auch nicht das ausgemachte Honorar zahlen.

StudiMed zog daher vor Gericht. Doch am Oberlandesgericht München
hatte die Klage zuletzt keinen Erfolg. Es handele sich um einen
Maklervertrag, so die Einschätzung des Gerichts. Als Makler trage
StudiMed das Risiko dafür, dass womöglich trotz zunächst
erfolgreicher Bewerbung am Ende kein Studienvertrag zustande kommt.
Am Donnerstag entscheidet sich in Karlsruhe, ob der BGH das auch so
sieht. (Az. I ZR 160/24)

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