Weitere Plädoyers in Prozess um Folter und Kriegsverbrechen

Nach drei Jahren Dauer geht ein Prozess um schwere Verbrechen in
Syrien dem Ende entgegen. Doch erst einmal hat die Verteidigung des
Arztes das Wort.

Frankfurt (dpa/lhe) - Der Frankfurter Prozess gegen einen Arzt um
Foltervorwürfe und Kriegsverbrechen in einem Militärkrankenhaus in
Syrien wird am Donnerstag (10.00 Uhr) mit den Plädoyers von
Verteidigung und Nebenklage fortgesetzt. Die Anklage hatte bereits in
der vergangenen Woche vor dem Oberlandesgericht Frankfurt lebenslange
Haft, anschließende Sicherungsverwahrung und Berufsverbot für den
heute 40 Jahre alten Mann gefordert. Der Angeklagte soll für das
Assad-Regime getötet und gefoltert haben. Ein Urteil könnte dann am
16. Juni verkündet werden.

Gegen Alaa M. wird seit mehr als drei Jahren vor dem Frankfurter
Oberlandesgericht verhandelt. Dass sich der Arzt wegen Verbrechen in
seiner syrischen Heimat vor einem deutschen Gericht verantworten
muss, liegt am sogenannten Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht. Es
erlaubt, auch hierzulande mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern in
anderen Staaten zu verfolgen.

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