Bestechungsvorwürfe in Prozess um Krebsmittel bestritten Von Stephanie Lettgen, dpa
Rezepte für die Herstellung teurer Krebsmittel gegen finanzielle
Vorteile - diesen Deal hatte ein Arzt laut Anklage mit einem
Apotheker und einem Unternehmensberater. Die weisen die Vorwürfe
zurück.
Hamburg (dpa/lno) - In einem Hamburger Prozess um mutmaßliche
Bestechung in Zusammenhang mit teuren Krebsmedikamenten haben die
drei Angeklagten die Vorwürfe bestritten. Ein 63 Jahre alter
Krebsarzt steht wegen gewerbsmäßiger Bestechlichkeit vor dem
Landgericht, ein Apotheker (59) und ein Unternehmensberater (65)
wegen gewerbsmäßiger Bestechung im Gesundheitswesen.
Der vorbestrafte Onkologe aus Reinbek soll laut Anklage mit dem
Apotheker vereinbart haben, dass dieser Rezepte für die Zubereitung
hochpreisiger Krebsmedikamente - sogenannte Zytostatika - erhält.
Dafür habe der Arzt finanzielle Vorteile gehabt und zwischen 2016 und
2021 ein Darlehen in Höhe von 157.500 Euro vom Apotheker bekommen.
Anwalt: Apotheker wollte Arzt lediglich helfen
«Es gab keine verbotene Verknüpfung», erklärte die Verteidigung des
Apothekers am ersten Prozesstag in einem Statement. Ihr Mandant habe
dem Arzt lediglich helfen wollen, der ihm erklärt habe, durch einen
früheren Geschäftspartner in eine finanzielle Notlage geraten zu
sein. Der Apotheker habe sich sogar noch von einem Medizinrechtler
beraten lassen, der keine Bedenken bei dem voll verzinsten Kredit
gesehen habe.
Die Verteidigung des Krebsarztes betonte, im Vordergrund habe immer
die beste Versorgung der Patienten gestanden. Es habe nur wenige
Apotheken gegeben, die solche Medikamente so zeitnah hätten
herstellen können. Vorgaben für Gegenleistungen seien nicht gemacht
worden. Der Onkologe habe sich immer für den Kampf gegen Korruption
im Gesundheitswesen engagiert. «Ich hielt und halte das alles für
rechtskonform», hieß es in einer Erklärung im Namen des 63-Jährigen
.
Staatsanwaltschaft: Hoher Schaden für Krankenkasse
Das sieht die Staatsanwaltschaft anders: Zwischen Oktober 2017 und
Dezember 2021 soll der Apotheker ihrer Ansicht nach im bewussten
Zusammenwirken mit dem Arzt die in seiner Apotheke im Stadtteil
Harburg eingelösten Rezepte einer gesetzlichen Krankenkasse in
Rechnung gestellt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden
Männern deshalb auch gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrug in 32
Fällen vor.
Ihnen sei bewusst gewesen, dass diese Verordnungen aufgrund ihrer zu
Unrecht getroffenen Vereinbarung nicht abrechnungsfähig gewesen
seien. Die Krankenkasse beglich die Rechnungen. Hierdurch entstand
ihr laut Anklage ein mutmaßlicher Schaden in Höhe von rund 1,2
Millionen Euro.
Verteidigung: Kein Zusammenhang zwischen Verordnungen und Darlehen
Mit dem mitangeklagten Unternehmensberater, der Verbindungen zu einer
Apotheke in Aschaffenburg hatte, schloss der Onkologe der Anklage
zufolge im Februar 2017 eine ähnliche Vereinbarung. Bis November 2018
soll der Arzt finanzielle Vorteile in Form von Darlehen in Höhe von
rund 1,5 Millionen Euro erhalten haben.
Auch die Verteidigung des Unternehmensberaters erklärte, es haben
keinen Zusammenhang zwischen den Verordnungen und dem Darlehen
gegeben. Man sei auch immer davon ausgegangen, dass das geliehene
Geld wie vereinbart zurückgezahlt werde. Der Anwalt des 65-Jährigen
kritisierte, es gebe «Ermittlungslücken». Das Landgericht hat 14
Prozesstage bis Mitte Juli anberaumt.
Gericht: Keine Verbindung zu einem anderen aktuellen Fall
Am Montag hatte ein anderer Fall um Krebsmittel in der Hansestadt für
Schlagzeilen gesorgt. Wegen besonders schwerer Bestechung und
bandenmäßigen Abrechnungsbetrugs in Millionenhöhe erhob die
Staatsanwaltschaft Hamburg beim Landgericht Anklage gegen sechs
Verantwortliche der Alanta Health Group. Mittels Bestechung sollen
sie Ärzte dazu gebracht haben, Patienten hochpreisige
Krebsmedikamente - sogenannte Zytostatika - aus Herstellung der
eigenen Apotheken zu verordnen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.
Beschuldigt sind den Angaben zufolge zwei Apotheker und vier leitende
Mitarbeiter ihrer Unternehmen. Die Alanta Health Group wies die
Vorwürfe zurück. Eine Gerichtssprecherin sagte auf Anfrage, dass es
keine Querverbindungen zwischen diesem Fall und dem aktuellen Prozess
gebe.
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