Fehlende Spenderorgane verursachen in Bayern Leid und Tod

Niere, Leber, Herz - allein in Bayern warten mehr als 1.100 Menschen
auf eine Organspende. Eine leidvolle Wartezeit, die viel zu oft
tödlich endet. Die Politik appelliert, aber echte Lösungen fehlen.

München (dpa/lby) - Wegen fehlender Spenderorgane leiden und sterben
auch in Bayern nach wie vor viele Menschen. «Aktuell stehen rund
1.100 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Die Zahl der
postmortalen Organspender betrug 2024 jedoch nur 157», sagte Bayerns
Gesundheitsministerin Judith Gerlach anlässlich des «Tags der
Organspende» am 7. Juni in München. Unter postmortalen Spenden wird
die Entnahme von Organen nach dem Tod eines Menschen verstanden. Die
CSU-Politikerin bezeichnete die Lage als «bedrückend».

Bundesweit warten 8.100 Menschen auf Spenderorgan

Bundesweit ist die Entwicklung nicht besser: «Aktuell warten knapp
8.100 Menschen deutschlandweit auf ein lebenswichtiges Spenderorgan.
Die Zahl der postmortalen Organspender lag im vergangenen Jahr
hingegen bei nur 953.»

In diesem Jahr gab es nach Angaben der Deutschen Stiftung
Organtransplantation (DSO) in den ersten fünf Monaten bislang 426
postmortale Organspender in Deutschland (Stand 3. Juni 2025). Im
gleichen Vorjahreszeitraum waren es 382.

Viele Menschen sterben, bevor sie eine Transplantation bekommen

Bayernweit wurden bislang 61 postmortale Organspender verzeichnet - 6
mehr als im Vorjahreszeitraum, teilte das Gesundheitsministerium mit.
Damit zeichne sich für das laufende Jahr zwar eine leicht positive
Tendenz ab, die Zahlen ließen aber keine Rückschlüsse auf einen
allgemeinen Trend zu.

Zwar habe jeder Organspender im vergangenen Jahr nach seinem Tod
durchschnittlich rund drei schwer kranken Patienten die Chance auf
ein längeres und besseres Leben ermöglicht, «aber viele Menschen auf

der Warteliste sterben, bevor sie eine Transplantation bekommen», so
Gerlach.

Die Suche nach Spenderorganen ist praktisch schon immer ein Problem
in Deutschland. In Deutschland gilt bisher die sogenannte
Entscheidungslösung. Das bedeutet, Organe und Gewebe dürfen nur
entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten
zugestimmt hat. Liegt keine Entscheidung vor, werden die Angehörigen
nach einer Entscheidung gefragt - häufig endet der
Entscheidungsprozess mit einer Ablehnung der Organspende.

Widerspruchslösung könnte helfen, Organmangel zu reduzieren

Im Ausland gelten teils andere gesetzliche Regelungen wie die
sogenannte Widerspruchslösung. Hier muss eine Person zu Lebzeiten
aktiv einer Organentnahme widersprechen, fehlt dies, gilt die Person
als potenzieller Organspender.

Auch Gerlach wirbt für eine Änderung des Transplantationsrechts: «Die

Widerspruchslösung könnte helfen, diesen Organmangel zu lindern.»
Organspende wäre dann der Normalfall. «Klar ist aber auch: Die
Widerspruchslösung allein wird das Problem nicht lösen. Wir brauchen
eine Kultur der Organspende, die wir nur gesamtgesellschaftlich
etablieren können», so Gerlach.

Laut einer 2024 durchgeführten Umfrage stehen 85 Prozent der Menschen
in Deutschland dem Thema Organ- und Gewebespende positiv
gegenüberstehen, aber nur etwa ein Drittel hat einen
Organspendeausweis.

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