Bestechung? Vorwürfe in Prozess um Krebsmittel bestritten

Rezepte für die Zubereitung teurer Krebsmittel gegen finanzielle
Vorteile - diesen Deal hatte ein Arzt laut Anklage mit einem
Apotheker und einem Unternehmensberater. Die Angeklagten bestreiten
das.

Hamburg (dpa/lno) - In einem Hamburger Prozess um mutmaßliche
Bestechung in Zusammenhang mit teuren Krebsmedikamenten haben die
drei Angeklagten die Vorwürfe bestritten. Ein 63 Jahre alter
Krebsarzt steht wegen gewerbsmäßiger Bestechlichkeit vor dem
Landgericht, ein Apotheker (59) und ein Unternehmensberater (65)
wegen gewerbsmäßiger Bestechung im Gesundheitswesen.

Der Onkologe aus Reinbek soll laut Anklage mit dem Apotheker
vereinbart haben, dass dieser Rezepte für die Zubereitung
hochpreisiger Krebsmedikamente - sogenannte Zytostatika - erhält.
Dafür habe der Arzt finanzielle Vorteile gehabt und zwischen 2016 und
2021 ein Darlehen in Höhe von 157.500 Euro vom Apotheker bekommen.

Zwischen Oktober 2017 und Dezember 2021 soll der Apotheker im
bewussten Zusammenwirken mit dem Arzt die in seiner Apotheke im
Stadtteil Harburg eingelösten Rezepte einer gesetzlichen Krankenkasse
in Rechnung gestellt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden
Männern deshalb gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrug in 32 Fäll
en
vor. 

Angeklagte: Kein Zusammenhang zwischen Verordnungen und Darlehen

Ihnen sei bewusst gewesen, dass diese Verordnungen aufgrund ihrer zu
Unrecht getroffenen Vereinbarung nicht abrechnungsfähig waren. Die
Krankenkasse beglich die Rechnungen. Hierdurch entstand ihr laut
Anklage ein mutmaßlicher Schaden in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro.

Mit dem mitangeklagten Unternehmensberater, der Verbindungen zu einer
Apotheke in Aschaffenburg hatte, schloss der Onkologe der Anklage
zufolge im Februar 2017 eine ähnliche Vereinbarung. Bis November 2018
soll der Arzt finanzielle Vorteile in Form von Darlehen in Höhe von
rund 1,5 Millionen Euro erhalten haben.

Die Angeklagten betonten, dass es keinen Zusammenhang zwischen den
Verordnungen und den Darlehen gegeben habe. Man sei auch immer davon
ausgegangen, dass das geliehene Geld zurückgezahlt werde.

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