Dobrindt und Frei verteidigen Migrationspolitik

Der Entscheid eines Berliner Gerichts sorgt für Wirbel. Doch die
Bundesregierung will an ihrer Linie festhalten - und «nacharbeiten».

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung hält trotz eines
Gerichtsentscheids und deutlicher Kritik an ihrem verschärften Kurs
in der Migrationspolitik fest. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt
befürchtet auch nicht, dass Bundespolizisten nun für ihr Handeln
haftbar gemacht werden können. «Das ist vollkommen abwegig, dass
Polizisten belangt werden, wenn sie das tun, was ihr Auftrag ist»,
sagte der CSU-Politiker in der ARD-Talkshow «Maischberger». 

Der Auftrag sei von der Politik formuliert worden. «Und deswegen
finde ich das eine Einschätzung, die schon weit hergeholt ist.»
Oppositionspolitiker hatten moniert, dass Polizeibeamte, die
Zurückweisungen durchführen, von der Bundesregierung jetzt in eine
schwierige Lage gebracht würden.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag in einer
Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung von drei Somaliern
bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig
gewesen. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der
Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden. Die
drei Betroffenen waren nach Polen zurückgeschickt worden.

Polizei muss «rechtssicher» handeln können

Der Vorsitzende der Bundespolizei in der Gewerkschaft der Polizei
(GdP), Andreas Roßkopf, sagte den Sendern RTL und ntv, es bleibe
abzuwarten, ob eine Rechtswidrigkeit grundsätzlich festgestellt werde
oder ob es bei den Einzelfällen bleibe. In jedem Fall müssten die
Kollegen rechtssicher handeln und dürften bei einer festgestellten
Rechtswidrigkeit «nicht persönlich belangt werden».

Dobrindt hatte am 7. Mai, wenige Stunden nach seinem Amtsantritt als
Bundesinnenminister, eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt.
Gleichzeitig ordnete er an, künftig sollten auch Asylsuchende an der
Grenze zurückgewiesen werden können.

Frei sieht keine Konsequenzen «für das gesamte Land»

Kanzleramtsminister Thorsten Frei will den Gerichtsentscheid
berücksichtigen, sieht darin aber keine grundsätzliche Bedeutung.
«Ein Verwaltungsgericht kann natürlich keine politische Entscheidung
mit Wirkung für das gesamte Land treffen», sagte der CDU-Politiker im
ZDF-«heute journal».

Im konkreten Fall werde man den Beschluss befolgen, allerdings
handele es sich bei der allgemeinen Thematik um «schwierigen
juristischen Stoff», über den am Ende möglicherweise erst der
Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden werde.

Die Bundesregierung werde nun «nacharbeiten», betonte Frei: «Es geht

jetzt natürlich darum, sehr genau zu spezifizieren und auch
darzulegen, worin die besondere Situation liegt, die eine solche
Regelung nicht nur erforderlich, sondern auch geboten macht.» Er sehe
als Begründung eine «Überforderungssituation», entstanden durch zu

viel Migration - zum Beispiel bei der Kinderbetreuung, in Schulen und
im Gesundheitswesen.

Notlage - ja oder nein?

CSU-Parteichef Markus Söder wiederum argumentierte in der ZDF-Sendung
«Markus Lanz» etwas anders: Die Nachbarländer Deutschlands hielten
sich bei der Zuständigkeit für Migranten zum Teil nicht an
europäisches Recht, meinte er. «Dadurch ergibt sich für uns eine
Gefährdung der öffentlichen Ordnung.»

Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, die Regierung könne sich
nicht auf eine «nationale Notlage» berufen. Es fehle dafür «an der

hinreichenden Darlegung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit
oder Ordnung».

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