Tod von Patientin: Ärztin zu Bewährungsstrafe verurteilt
Für zwei Patienten endete der Besuch einer Arztpraxis mit dem Tod.
Die Staatsanwaltschaft sah zwei Fälle der fahrlässigen Tötung -
konnte sich aber nicht ganz damit durchsetzen.
Augsburg (dpa/lby) - Nach dem Tod einer Patientin infolge einer
endoskopischen Behandlung ist eine 63 Jahre alte Ärztin zu acht
Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Internistin wurde
vom Amtsgericht Augsburg der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen.
Die Medizinerin hatte der Patientin in ihrer Praxis einen Magenballon
legen wollen. Solche Ballons werden verwendet, damit Patienten beim
Abnehmen unterstützt werden. Es kam bei der Behandlung aber zu
Komplikationen, weil der Ballon verrutschte und die Atmung
blockierte. Dies führte trotz eingeleiteter Notfallbehandlung zum
Ersticken der Frau.
Endoskop zu früh aus Körper gezogen
Richterin Silke Knigge hielt der Praxisinhaberin insbesondere vor,
dass sie das Endoskop entgegen der üblichen Vorgaben zu früh
herausgezogen habe und damit die Befüllung des Ballons nicht mehr
beobachten konnte. Dies sei eine schwerwiegende Pflichtverletzung.
Die Ärztin selbst hatte erklärt, dass sie seit dem Notfall, der
bereits mehrere Jahre zurückliegt, keine Magenballons mehr einsetze.
Ein Endoskop ist in der Regel ein biegsamer Gummischlauch oder ein
dünnes Metallrohr.
Die Frau war auch in einem zweiten Fall wegen fahrlässiger Tötung
angeklagt, nachdem ein weiterer Patient ihrer Praxis nach einer
Endoskopiebehandlung gestorben war. Der Patient war während der
Behandlung kollabiert und letztlich an einem Hirnschaden aufgrund
unzureichender Sauerstoffversorgung gestorben.
Freispruch in einem weiteren Fall
In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft der Ärztin ein
mangelhaftes Notfallfallmanagement vorgeworfen und ebenfalls eine
Verurteilung verlangt. Die Richterin sprach die Angeklagte
diesbezüglich aber frei. Denn der Patient hatte massive
Vorerkrankungen, von denen die Internistin nichts wusste. Weder der
Hausarzt des Mannes noch der Patient selbst hatten die Ärztin über
die Krankheiten informiert. Das Urteil ist bislang bisher nicht
rechtskräftig.
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